S-2 § 8 (2)
(1) Alle zwei Jahre findet ein Bezirksparteitag statt, der vom Bezirksvorstand einzuberufen ist. (2) Die Einberufung mit der Bekanntgabe der Tagesordnung soll spätestens drei Monate vorher durch Veröffentlichung im „Vorwärts“ erfolgen. Anträge von Organisationsgliederungen, regionalen Zusammenschlüssen nach § 2 Abs. 3 und Abs. 4, Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreisen müssen mindestens sechs Wochen vor Tagungsbeginn beim Bezirksvorstand … Continued