U-2 Schwarzer Kunststoff raus aus den Marktregalen

Status:
Annahme

Wir fordern mehr staatliche Beschränkungen für die Verwendung von nicht recycelbaren Kunststoffen. Als ersten Zwischenschritt sollte der freie Gebrauch von schwarzen Kunststoffen verboten werden, da dieser aktuell nicht vollständig recycelbar ist. Gleichzeitig befürworten wir eine größere Unterstützung von der Forschung an technologischen Verbesserungen im Recyclingprozess. 

Begründung:

Im Jahr 2019 wurden in Deutschland nur 42 Prozent der Kunststoffabfälle recycelt und wieder im Sinne der Kreislaufwirtschaft verwertet. Einen nicht zu ignorierender Anteil daran haben Kunststoffe der Farbe schwarz. Diese Verpackungen können aufgrund der bisher fehlenden technischen Möglichkeiten nicht von anders farbigen Kunststoffen getrennt werden und landen dann meist in der thermischen Verwertung. Somit haben sie keine Chance ressourcentechnisch wiederverwertet zu werden. Da Kunststoff in der Produktion viele Wertstoffe benötigt, bei denen die Grundlage zumeist verarbeiteter Erdöl ist. Also nicht sehr nachhaltig.

Da zudem der Energieaufwand der Produktion enorm ist, sollte gerade hier auf eine sinnlose Entsorgung verzichtet werden. Da die schwarzen Kunststoffverpackungen in der Supermarktpalette vor allem aus Design und Werbegründen benutzt werden, müssen hier die Erzeuger in die Pflicht genommen werden, diese aus dem Sortiment zu nehmen und bis eine bessere Trennung möglich ist auf schwarzen Kunststoff verzichten. Es gibt zwar schon Technologien, die eine Trennung ermöglichen. Jedoch befinden sich diese noch im Entwicklungsstadium und werden bei abgeschlossener Entwicklung erst nach und nach herkömmliche Trennanlagen ersetzen. Dies wird noch Jahre benötigen. 

Um bis dahin nicht noch mehr Kunststoffe unnötig der Kreislaufwirtschaft zu entziehen und damit Ressourcen zu verschwenden, fordern wir, dass Verpackungen und Einmalprodukte mit schwarzen Kunststoffanteilen, bei denen die schwarze Farbgebung nicht nachweisbar eine Notwendigkeit besitzt, verboten werden. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

Bundestagsfraktion