GS-8 Schutz vor Gewalt an Frauen ausfinanzieren!

Status:
Annahme

Angesichts der mangelnden Finanzierung von Frauenhäusern in Niedersachsen sowie der noch verschärften Lage durch die Corona-Pandemie fordern wir: 

Für strukturelle Veränderungen auf Landes- und Bundesebene: 

  1. die SPD-Fraktion im niedersächsischen Landtag sowie im Bundestag auf, sichauf Bundesund Landesebene dafür einzusetzen, dass eine Neuregelung der Finanzierung von Frauenhäusern verabschiedet wird, welche unabhängig von jährlichen Haushaltsbeschlüssen sein muss, um Planbarkeit und Verlässlichkeit zu ermöglichen. Nicht jede Kommune kann es sich finanziell leisten, die derzeitige hauptsächliche Finanzierung durch Landesmittel so aufzustocken, dass genug Plätze in Frauenhäusern bestehen. Eine flächendeckende und ausreichende Versorgung kann nur durch eine vereinfachte und gesteigerte Finanzierung durch Land und Bund ermöglicht werden. 
  2. für Niedersachsen zu prüfen, ob, wie im Bundesland Schleswig-Holstein, der Eigenbeitrag der Frauen durch andere Mittel ersetzt werden kann. 
Begründung:

Bundesweit ist die Lage der Frauenhäuser seit langem prekär- immer wieder gibt es Berichte über zu geringe und komplexe Finanzierungen und chronisch überbelegten Aufnahmestellen. Laut der Zentralen Informationsstelle autonomer Frauenhäuser fehlen aktuell immerhin 3.180 Betten bundesweit. Auch im Kreis Lüneburg herrschen solche Zustände. So konnten die Lüneburger Frauenhäuser im letzten Jahr 126 Frauen mit 180 Kindern nicht aufnehmen, weil kein Platz mehr zur Verfügung stand. Hierfür gibt es konkret mehre Gründe. Zum einen will, aber kann sich das Frauenhaus Lüneburg nicht vergrößern, weil kein geeigneter Wohnraum in Lüneburg zur Verfügung steht. Die Ansiedlung in einer Nachbargemeinde ist unterdessen ausgeschlossen, weil sich die betroffenen Frauen auch gegenseitig eine wichtige Stütze sind und die Bedürfnisse der Frauen an Betreuung im Zweifel so nicht erfüllt werden können. Natürlich ist aber auch die Finanzierung verantwortlich für den Platzmangel in Lüneburg. Die hier ansässigen Frauenhäuser werden finanziert durch Landesmittel in Abhängigkeit von der Platzanzahl, von den Frauen bezahlten Tagessätzen, Spenden und einen freiwilligen Beitrag von Stadt und Landkreis Die Summe an Geldern reicht nicht, um eine qualitativ hochwertige und quantitativ ausreichende Versorgung von Frauen (und Kindern) in Not zu gewährleisten.

Zudem kann die Zahlung des erwähnten Tagessatzes, welcher in Lüneburg aktuell bei 15 Euro liegt, extrem belastend sein; dieser wird lediglich von Jobcenter übernommen, wenn die jeweilige Frau Grundsicherung bezieht. Außerdem trägt zum Platzmangel bei, dass Frauen häufig lange im Frauenhaus bleiben, bis sie bereits sind, eigenständig zu leben und sie dann meist Schwierigkeiten haben, eine neue bezahlbare Wohnung in Lüneburg zu finden. Besonders in Zeiten der Pandemie, in welcher ein Rückzug z.B. zu Verwandten oder in eine Ferienwohnung unmöglich ist, ist die unzureichende Versorgung fatal. Durch die aktuell notwendige Zurückgezogenheit in die eignen vier Wände steigt durch die schwindende Öffentlichkeit das Potenzial unbeobachteten Missbrauchs, insbesondere an Frauen und Kindern. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Angesichts der mangelnden Finanzierung von Frauenhäusern in Niedersachsen sowie der noch verschärften Lage durch die Corona-Pandemie fordern wir: 

Für strukturelle Veränderungen auf Landesebene: 

  1. die SPD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag auf, sich auf Landesebene dafür einzusetzen, dass eine Neuregelung der Finanzierung von Frauenhäusern verabschiedet wird, welche unabhängig von jährlichen Haushaltsbeschlüssen sein muss, um Planbarkeit und Verlässlichkeit zu ermöglichen. Nicht jede Kommune kann es sich finanziell leisten, die derzeitige hauptsächliche Finanzierung durch Landesmittel so aufzustocken, dass genug Plätze in Frauenhäusern bestehen. Eine flächendeckende und ausreichende Versorgung kann nur durch eine vereinfachte und gesteigerte Finanzierung durch Land und Bund ermöglicht werden. 
  2. für Niedersachsen zu prüfen, ob, wie im Bundesland Schleswig-Holstein, der Eigenbeitrag der Frauen durch andere Mittel ersetzt werden kann.