S-7 § 19 Unterbezirksvorstand

(1) Der Unterbezirksvorstand besteht aus dem / der Unterbezirksvorsitzenden, oder zwei gleichberechtigten Vorsitzenden, davon eine Frau, mindestens zwei stellvertretenden Vorsitzenden, dem für das Finanzwesen verantwortlichen Vorstandsmitglied und einer vom Unterbezirksparteitag festzusetzenden Zahl weiterer Mitglieder. Unter den Mitgliedern des Unterbezirksvorstandes insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein.

S-6 § 18 a Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise

(1) Für besondere Aufgaben können auf Beschluss des Bezirksvorstandes innerhalb des Bezirks die Arbeitsgemeinschaften eingerichtet werden, die nach § 10 Abs. 1 des Organisationsstatuts der SPD vom Parteivorstand gebildet wurden. Die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften erfolgt nach vom Bezirksvorstand hierfür beschlossenen Grundsätzen. Diese Arbeitsgemeinschaften haben das Antrags- und Rederecht für den Parteitag auf der jeweiligen Ebene. … Continued

S-5 § 18 Unterbezirksparteitag

(2) Die im Unterbezirk arbeitenden Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise entsenden stimmberechtigte Delegierte. Der Unterbezirk legt jeweils mit den Einberufungen die Zahl der Delegierten fest und welche Arbeitsgemeinschaften und Arbeitskreise betroffen sind. Entsprechend § 6 (1).   (…)   (5) Die Unterbezirke legen in ihrer Satzung die Gesamtzahl der Delegierten der Ortsvereine fest. Die Zahl der nicht … Continued

S-4 § 14 Bezirksbeirat

(1) Der Bezirksbeirat setzt sich zusammen: aus Mitgliedern der Unterbezirksvorstände, die von den Unterbezirksparteitagen in geheimer Abstimmung zu wählen sind. Für den Fall der Verhinderung eines Mitgliedes sind stellvertretende Mitglieder zu wählen, die in der Reihenfolge der auf sie entfallenden Stimmen ihre Aufgaben wahrnehmen.Unterbezirke bis zu 1.000 Mitglieder wählen zwei, Unterbezirke von 1.000 bis 2.000 … Continued

S-3 § 11 Bezirksvorstand

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus dem/der/den Bezirksvorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister:in, dem/der leitenden Bezirksgeschäftsführer:in und den Beisitzerinnen und Beisitzern. Unter den Mitgliedern des Bezirksvorstands insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein.   (2) Die Wahl des Bezirksvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen. Nacheinander werden gewählt: a1) der oder die Bezirksvorsitzende … Continued

S-1 § 6 Bezirksparteitag

neu: § 6 Bezirksparteitag (1) Der Bezirksparteitag ist das oberste Organ des Bezirks. Er setzt sich zusammen: aus 180 von den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten. Die Verteilung der Mandate erfolgt nach der Mitgliederzahl. Maßgeblich sind dabei die abgerechneten Beiträge desjenigen Kalenderjahres, das der Einberufung des Parteitages vorausgegangen ist (Berechnungsverfahren nach Hare-Niemeyer). Die Unterbezirke können in ihren … Continued

A-1 Abschaffung der Minijobs

Der SPD-Bezirk Hannover fordert die SPD-Bundestagsfraktion auf, das Modell der Minijobs gänzlich abzuschaffen, da die Auswirkungen dieses Beschäftigungsmodells insbesondere Frauen benachteiligen. Die SPD schließt sich dem DGB-Modell einer Sozialversicherungspflicht ab der ersten Stunde an. Die dadurch erhöhten Belastungen für die Arbeitnehmer:innen werden durch einen staatlichen Steuerzuschuss ausgeglichen.  

Ge-2 #KeineMehr – Frauenmorde gehen uns alle an!

Im Bewusstsein, dass Gewalt an Frauen ein komplexes Problemfeld ist und somit die folgenden Forderungen lange noch nicht vollständig und deshalb lediglich ein Anfang sind, rufen wir zum sofortigen Handeln auf.   Forschung zu geschlechtsspezifischer Gewalt aktualisieren und ausweiten!   Die Arbeit der Beratungsstellen, Frauenhäuser und zivilgesellschaftlichen Initiativen muss unbedingt durch konkrete Daten aus Deutschland zu Häufigkeit, … Continued

GS-3 Einrichtung einer Arbeitsgruppe "Zukunftsfeste gesetzliche Rentenversicherung"

Der Parteivorstand wird unmittelbar nach Beschlussfassung auf dem Bundesparteitag 2021 eine Arbeitsgruppe einrichten, die den Weg der SPD zu einer zukunftsfesten gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt. Das Ergebnis wird so rechtzeitig vorgelegt, dass es in das Bundestagswahlprogramm 2025 Eingang findet.  Die Arbeitsgruppe hat als Grundlage auch die bisherigen Anträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus den zurückliegenden Parteitagen zu berücksichtigen.