S-3 § 11 Bezirksvorstand

Status:
Annahme

(1) Der Bezirksvorstand besteht aus dem/der/den Bezirksvorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden, dem/der Schatzmeister:in, dem/der leitenden Bezirksgeschäftsführer:in und den Beisitzerinnen und Beisitzern.

Unter den Mitgliedern des Bezirksvorstands insgesamt müssen Männer und Frauen mindestens zu je 40 Prozent vertreten sein.

 

(2) Die Wahl des Bezirksvorstandes erfolgt in getrennten Wahlgängen. Nacheinander werden gewählt:

a1) der oder die Bezirksvorsitzende

b1) drei stellvertretende Bezirksvorsitzende in einer Listenwahl oder

a2) Zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau

b2) zwei stellvertretende Bezirksvorsitzende, davon eine Frau in einer Listenwahl,

c) der/ die Schatzmeister/in,

d) die Beisitzerinnen und Beisitzer des Bezirksvorstandes

Der Bezirksparteitag beschließt vor Eintritt in die Wahlen zum Bezirksvorstand mit einfacher Mehrheit, ob nach Modell a1) und b1) ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende (mit drei stellvertretenden Vorsitzenden) oder aber nach a2) und b2) zwei gleichberechtigte Vorsitzende, davon eine Frau, (mit zwei stellvertretenden Vorsitzenden, davon eine Frau) gewählt werden. Bei beiden Modellen gilt die Quote.

Über die genaue Zahl der zu wählenden Beisitzerinnen und Beisitzer entscheidet der Bezirksparteitag vor Eintritt in die Wahlen zum Bezirksvorstand mit einfacher Mehrheit.

Die Regelungen des Organisationsstatuts, der Wahl-, Schieds- und Finanzordnung, die den bzw, die Vorsitzende/n betreffen, gelten für die beiden Vorsitzenden entsprechend.

 

(3) Zur Durchführung der Bezirksvorstandsbeschlüsse und zur laufenden politischen und organisatorischen Geschäftsführung der Partei wählt der Bezirksvorstand aus seiner Mitte den geschäftsführenden Vorstand. Dem geschäftsführenden Vorstand gehören die Bezirksvorstandsmitglieder nach Abs. 2 lit a-c, der / die leitende Bezirksgeschäftsführer:in sowie eine vom Bezirksvorstand festzulegende Zahl weiterer Mitglieder an.

 

(4) Die Quote gilt auch entsprechend für die Zusammensetzung des geschäftsführenden Vorstandes.

Begründung:

Beim ordentlichen Bezirksparteitag in Lüneburg (Juni 2019) wurde der Bezirksvorstand um eine dritte Stellvertreter:innen-Position erweitert. Dieses Modell hat sich in der aktuellen Arbeit als praktikabel erwiesen, dennoch soll im Statut die Möglichkeit der Bildung einer Doppelspitze (bestehend aus zwei gleichberechtigten Vorsitzenden – davon eine Frau) vorgesehen werden, so dass beiden Vorstands-Modelle in der Satzung aufgenommen werden sollen.

Welche Spitze der Bezirksvorstand haben soll, wird dann von den Delegierten des Bezirksparteitages entschieden, bevor in die Wahlgänge eingetreten wird.

 

Im weiteren wird nun die Zusammensetzung des geschäftsführenden Bezirksvorstandes klarer formuliert.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme