GS-2 Anrechnung von zusätzlichen Rentenpunkten

Status:
Annahme

Für die Betreuung von Kindern und zu pflegende Personen im Haushalt während der Corona-Pandemie werden zusätzliche Rentenpunkte angerechnet. 

Begründung:

In der Zeit der Corona Pandemie entstand durch Schließung von Kindertageseinrichtungen, Schulen und Tagespflegeeinrichtungen ein enormer Bedarf an zusätzlicher Betreuungsleistung. Dieser wurde mehrheitlich, wenn auch natürlich nicht ausschließlich, von Frauen übernommen, da diesen gesellschaftlich nach wie vor den größten Teil der Care-Arbeit zugewiesen wird. 

Diese zusätzlichen Leistungen müssen auch zusätzlich ausgeglichen werden – und zwar durch anzurechnende Rentenpunkte. Viele Frauen haben ihre Arbeitszeit gekürzt  oder haben unbezahlten Urlaub genommen, um die Kinderbetreuung, das Homeschooling bzw. die Pflege zu übernehmen.  Aber auch die Doppelbelastung vieler Eltern durch Homeoffice und Betreuung muss anerkannt werden. Denn durch die übernommene Betreuungsleistung sind insbesondere den Frauen in der Rentenversicherung Rentenpunkte entgangen.  

Da die Schließungen bundesweit erfolgt sind, muss hier auch ein Ausgleich über den Bund erfolgen.  

Die Zahl armer oder von Armut bedrohter Frauen wird in den nächsten Jahren in Deutschland zunehmen. Grund dafür sind die geringeren Rentenpunkte – und das, obwohl Frauen in Deutschland überwiegend die Pflegearbeit in den Familien zusätzlich leisten. Diese zusätzlichen Leistungen müssen zumindest für die Corona-Zeit ausgeglichen werden. Daher fordern wir: Anrechnungen von Rentenpunkten für die Zeit der zusätzlichen Betreuung von Kindern bzw. zu pflegenden Angehörigen. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

Bundesparteitag

Beschluss: Anrechnung von zusätzlichen Rentenpunkten
Text des Beschlusses:

Für die Betreuung von Kindern und zu pflegende Personen im Haushalt während der Corona-Pandemie werden zusätzliche Rentenpunkte angerechnet. 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: