GS-12 Kostenübernahme für Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten
Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten gehören zu einer aufgeklärten und selbstbestimmten Gesundheitsvorsorge und müssen für jeden Menschen unabhängig von der individuellen finanziellen Situation möglich sein. Daher müssen regelmäßige, ärztlich durchgeführte Tests auf verbreitete sexuell übertragbare Krankheiten zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören, deren Kosten vollständig übernommen werden. Die Frage, welche Krankheiten dazu gehören und in … Continued