GS-12 Kostenübernahme für Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten

Status:
Annahme

Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten gehören zu einer aufgeklärten und selbstbestimmten Gesundheitsvorsorge und müssen für jeden Menschen unabhängig von der individuellen finanziellen Situation möglich sein. Daher müssen regelmäßige, ärztlich durchgeführte Tests auf verbreitete sexuell übertragbare Krankheiten zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen gehören, deren Kosten vollständig übernommen werden. Die Frage, welche Krankheiten dazu gehören und in welchen zeitlichen Abständen diese Tests von den Leistungen der Krankenkasse gedeckt werden, ist einheitlich zu regeln und regelmäßig neu zu überprüfen.

Begründung:

Für uns gehört zu einem selbstbestimmten Leben auch eine selbstbestimmte Sexualität. Das heißt aber nicht nur, dass Menschen sich ihre Partner*innen frei aussuchen und ihre Sexualität nach ihren Vorstellungen gestalten können. Dazu gehört auch und vor allem, dass Menschen ihr Sexualleben auch verantwortungsvoll gestalten können, indem sie sich in regelmäßigen Abständen auf sexuell übertragbare Krankheiten testen lassen. Die Untersuchung auf sexuell übertragbare Krankheiten ist für uns nicht verwerflich, sondern Ausdruck einer wahrgenommenen Verantwortung gegenüber der eigenen Gesundheit sowie gegenüber den jeweiligen Partner*innen. Insofern ist es unhaltbar, dass durch den Besuch bei Urolog*innen oder Gynäkolog*innen, um sich auf Krankheiten wie HPV, HIV, Syphilis, Clamydien und ähnliches testen zu lassen, gegebenenfalls eine Rechnung von über 100 Euro entstehen kann. Eine selbstbestimmte Gesundheitsvorsorge und ein verantwortungsbewusstes Sexualleben können keine Fragen des Geldbeutels sein.

Die Prävention von Krankheiten gehört zu den Aufgaben der Krankenkassen. Daher müssen Tests auf sexuell übertragbare Krankheiten zu den Pflichtleistungen der Krankenkassen nach SGB V aufgenommen werden, welche diese vollständig zu bezahlen haben. Dabei müssen die Tests auf Wunsch in sinnvollen zeitlichen Abständen ermöglicht werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Die ASG (Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen) im Bezirk Hannover wird gebeten, eine entsprechende Veranstaltung mit Expert*innen zu organisieren.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die ASG (Arbeitsgemeinschaft der Sozialdemokraten im Gesundheitswesen) im Bezirk Hannover wird gebeten, eine entsprechende Veranstaltung mit Expert*innen zu organisieren.

Beschluss-PDF: