A-6 Mindestausbildungsvergütung

Status:
Annahme

Es gibt pro Jahr immer weniger Auszubildende, obwohl laut Statistik so viele Unternehmen eine Ausbildung anbieten wie noch nie zuvor. Alleine im Jahre 2016 blieben über 170.000 Ausbildungsplätze unbesetzt. Als Grund dafür betitelt man, dass die junge Generation keine Lust auf die Arbeit hat. Doch die Gründe der wenigen Auszubildende liegen viel tiefgründiger als gedacht. Denn der wahrscheinliche Hauptgrund des Problems ist, dass es eine zu geringe Attraktivität in Sachen Vergütung gibt. Es gibt tatsächlich in deutlicher Mehrzahl kein Tarif in ganzen Branchen wie z.B. Im Handwerk, bei den Freien Berufen wie z.B. Apotheken, Arztpraxen und Kanzleien. Zu der Tatsache das diese Branchen kein Tarif haben kommt noch hinzu, dass die jeweiligen Kammern der Branchen eine meist sehr geringe Vergütung vorgeben. So lautet z.B. die Vorgabe der Rechtsanwalts-Kammer Celle, dass die Mindest-Vergütung im 1. Lehrjahr 325,00 Euro ist. Das fatale daran ist, dass die Unternehmen sich auch an solchen Angaben in den meisten Fällen richten. Es ist also bei so einer Vergütung quasi unmöglich ein selbständiges Leben alleine zu führen. Man ist von seinen Eltern abhängig und darüber hinaus von den Leistungen des Staates, die dazu auch noch wenig sind. Und das alles, obwohl Auszubildende meistens noch als vollwertige Arbeitnehmer*innen eingesetzt werden.

Deshalb ist es nicht verwunderlich weshalb junge Menschen lieber studieren gehen als eine Ausbildung zu beginnen. Um die Ausbildung fairer und attraktiver zu gestalten, fordern wir:

  1. Eine gerechte Mindestvergütung für alle Branchen in der Ausbildung in Höhe des jeweilig aktuellen Mindestlohns
  2. mehr staatliche Förderung und Unterstützung
  3. Prüfung der Vergütungsvorgaben von den jeweiligen Kammern
  4. kein Mensch sollte Angst haben, obwohl er sich weiterbildet, wie er seine Rechnungen begleichen soll
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Um die Ausbildung fairer und attraktiver zu gestalten, fordern wir:

  1. mehr staatliche Förderung und Unterstützung.
  2. die Überprüfung der Vergütungsvorgaben von den jeweiligen Kammern.

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Hinweise:

Zeile 33 bis 35:

Im Mai 2019 wurde folgende Vereinbarung im Bundeskabinett beschlossen:

Mit der Mindestvergütung für Auszubildende wird die Verpflichtung „eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen“ konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Dies Mindestausbildungsvergütung (MAV) markiert die Grenze dessen, was als angemessen gilt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke. Dies Ausbildungsvergütung steigt mit fortschreitender Ausbildung an.

Zeile 36 bis 38

Diesee Forderungen werden durch den Kabinettsbeschluss nicht geregelt, daher besteht hier weiterhin die Forderung.

Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Um die Ausbildung fairer und attraktiver zu gestalten, fordern wir:

  1. mehr staatliche Förderung und Unterstützung.
  2. die Überprüfung der Vergütungsvorgaben von den jeweiligen Kammern.

 

Hinweise:

Zeile 33 bis 35 des Antrags:

Im Mai 2019 wurde folgende Vereinbarung im Bundeskabinett beschlossen:

Mit der Mindestvergütung für Auszubildende wird die Verpflichtung „eine angemessene Ausbildungsvergütung zu zahlen“ konkretisiert und im Berufsbildungsgesetz verankert. Dies Mindestausbildungsvergütung (MAV) markiert die Grenze dessen, was als angemessen gilt. Da Jugendliche in der Ausbildung nicht vom Mindestlohn erfasst werden, schließt die MAV eine wichtige Lücke. Dies Ausbildungsvergütung steigt mit fortschreitender Ausbildung an.

Zeile 36 bis 38 des Antrags

Diese Forderungen werden durch den Kabinettsbeschluss nicht geregelt, daher besteht hier weiterhin die Forderung.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: