Ge-24 Konkretisierung der Qualzucht bei landwirtschaftlich genutzten Tieren in § 11b Tierschutzgesetz
Die SPD-Bundestagsfraktion wird dazu aufgefordert, den Qualzuchtbegriff bei Nutztieren im Sinne von § 11b Tierschutzgesetz zu definieren und die Qualzuchtmerkmale, die ein konkretes Zuchtverbot bestimmter Linien begründen, zu bestimmen.