Ge-23 Verbot von Qualzuchten bei landwirtschaftlich genutzten Tieren

Status:
Annahme

Das im niedersächsischen Koalitionsvertrag formulierte Qualzuchtverbot sollte schnellstmöglich konkretisiert, die für das Verbot vorgesehenen Tierrassen benannt und ein Konzept für den Umstieg auf qualzuchtfreie Tierrassen in der Landwirtschaft vorgelegt werden.

Begründung:

Die derzeitige Zucht von landwirtschaftlich genutzten Tieren ist auf maximale Wirtschaftlichkeit ausgerichtet. Durch die Steigerung der Produktivität der Tiere, wie z. B. der Milchmenge bei Milchkühen, der Tageszunahme bei Mastschweinen, Mastrindern und Masthähnchen oder der Legeleistung von Legehennen, werden diese an den Rand ihrer biologischen Leistungsgrenze gebracht. Die Folge der rein leistungsorientierten Zucht sind Gesundheitsstörungen und Verhaltens-einschränkungen. Konkret sprechen wir hier beispielsweise von Euterentzündungen bei Milchkühen, von Gelenksproblemen bei Mastrindern, von Entzündungen des Legeapparates und Brustbeinfrakturen bei Legehennen sowie Herzkreis-laufproblemen bei Mastschweinen.

Diese zuchtbedingten Krankheiten und Einschränkungen, die frühzeitig zum Tod führen können, müssen die Tiere zusätzlich zu den ohnehin tierquälerischen Haltungsbedingungen in der industriellen Tierhaltung ertragen. Des Weiteren führt die Zucht auf einseitige Höchstleistung bei Milchkühen und Legehennen dazu, dass die männlichen Küken und Milchkälber als unwirtschaftlich gelten und in ihrer Aufzucht kaum Wertschöpfung gesehen wird (siehe Problematik „Wegwerfkälber“). Mit der Abkehr von hochspezialisierten Einnutzungsrassen und der Zuwendung zu den robusteren Zweinutztierrassen könnten die beschriebenen Probleme gelöst werden.  

Aus diesen Gründen sollte das Verbot der Qualzucht von landwirtschaftlich genutzten Tieren schnellstmöglich konkretisiert und ein Konzept für den Umstieg auf qualzuchtfreie Tierrassen erarbeitet werden. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Landtagsfraktion

Beschluss: Verbot von Qualzuchten bei landwirtschaftlich genutzten Tieren
Text des Beschlusses:

Das im niedersächsischen Koalitionsvertrag formulierte Qualzuchtverbot sollte schnellstmöglich konkretisiert, die für das Verbot vorgesehenen Tierrassen benannt und ein Konzept für den Umstieg auf qualzuchtfreie Tierrassen in der Landwirtschaft vorgelegt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: