W-04 Beschränkung von Modernisierungsmieterhöhungen
A) „Die Regelung des § 559 Abs. 1 BGB, der die Zulässigkeit von Modernisierungsmieterhöhungen regelt, wird dahingehend abgeändert, dass sich die Möglichkeit der Erhöhung der jährlichen Miete auf maximal vier Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten beschränkt.“ B) „Im § 559 BGB wird ferner ein Abs. 5a eingefügt: Die Erhöhung der Miete ist vom … Continued