Ge-15 Bundesweite Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Katzen

Status:
Annahme

Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration aller in Deutschland lebenden Katzen soll zur bundesweiten Pflicht werden.  

Begründung:

In Deutschland nimmt die Anzahl frei lebender Katzen stetig zu. Inzwischen geht man von einer geschätzten Zahl von ca. acht Millionen aus, dazu zwei Millionen Katzen in privaten Haushalten. 

Frei lebende, verwilderte Hauskatzen sind keine Wildtiere, sondern Haustiere, die auf eine menschliche Versorgung angewiesen sind. Diese leben häufig in verwilderten Grundstücken, stillgelegten Fabrikgeländen oder auf Friedhöfen. 

Je größer die Population von verwilderten Katzen ist, desto stärker wird der Infektionsdruck; es können Krankheitserreger übertragen werden. 

Hier sollte das Verursacherprinzip greifen: Katzenhaltern sollte eine Kastrationsverpflichtung zur Abwendung der unkontrollierten Vermehrung und der daraus entstehenden negativen Folgen auferlegt werden. Freigängerkatzen verpaaren sich mit verwilderten Katzen, woraus eine immer größere Bestandsdichte entsteht. Katzenhalter sollten ihre Katze, die älter als 5 Monate ist, von einem Tierarzt kastrieren lassen.  

Somit hätte nicht mehr die Allgemeinheit die bisherigen Versäumnisse der Katzenhalter mit den daraus resultierenden Folgekosten zu tragen; das spart Steuern; denn es entlastet Tierheime. 

Bei Einsatz eines Chips wird die Kastration durch die Registrierung erkennbar gemacht, und das Tier kann dem Halter zugeordnet werden.  

Die kostenlose Registrierung der Katzen in einem der zugänglichen Haustierregister sollte von den zuständigen Behörden anerkannt werden.  

Nach § 1 des Tierschutzgesetzes trägt der Mensch die Verantwortung für das Tier als Mitgeschöpf und hat dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

Der Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz Art. 20a verankert und erfordert somit einen verbindlichen Handlungsbedarf. 

Dem Tierschutzgesetz zufolge dürfen Tiere nicht nur dann kastriert werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit dafür besteht, sondern auch, wenn eine Kastration zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung notwendig ist (§ 6 Abs.1 Satz 2 Nr.5 TSchG). Rechtssicherheit für eine Kastrationspflicht sollte durch das Tierschutzgesetz § 13 b gegeben sein. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration aller in Deutschland frei laufenden Katzen soll zur bundesweiten Pflicht werden.

 

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Kennzeichnung, Registrierung und Kastration aller in Deutschland lebenden Katzen soll zur bundesweiten Pflicht werden.  

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: