Ge-16 Gesetzliche tiergerechte Haltungsvorschriften für Milchkühe, Mastrinder und Puten

Status:
Annahme

Für Milchkühe, Mastrinder und Puten sollten schnellstmöglich gesetzliche tiergerechte Haltungsbedingungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgehalten werden 

Begründung:

In Deutschland existieren nach wie vor keine gesetzlichen Mindestvorgaben für die Haltung von Milchkühen, Mastrindern über 6 Monaten und Puten. Dadurch leiden täglich Millionen der aufgezählten Tiere unter zu hohen Besatzdichten, der Haltung auf Vollspaltenböden oder Böden mit unzureichender Einstreu sowie fehlendem Beschäftigungsmaterial. Zudem werden sie durch Amputationen an die zu beengten Haltungssysteme angepasst.   

Mastrinder mit einem Gewicht von 700 kg stehen in der konventionellen Haltung oft nicht mehr als 3 Quadratmeter zur Verfügung. Dabei sollte die Mindestfläche für ein Mastrind laut dem Thünen-Institut mindestens 4,5 Quadratmetern betragen, da eine Unterschreitung das Tier nachweislich massiv in seiner Bewegungs- und Ruhemöglichkeit einschränkt. Zudem werden Mastrinder häufig auf Vollspaltenböden ohne weiche Liegefläche gehalten, was zu Schwellungen an den Sprung- und Vorderfußgelenken führen kann. Ein verschmutzter, feuchter Boden und mangelnde Bewegung sind zudem Risikofaktoren für Klauenverletzungen und -erkrankungen. Eine weitere, durch schlechte Haltungsbedingungen verursachte Erkrankung ist die Entzündung der Schwanzspitze (Schwanzspitzennekrose).  

Um möglichst viele Rinder in einer möglichst kleinen Bucht zu halten, werden ihnen als Kälbern ohne Betäubung die Hornanlagen ausgebrannt. Dieser schmerzhafte Eingriff steht im Verdacht, bei den Rindern zu chronischen Schmerzen zu führen.  

Puten werden zu hunderten in riesigen Hallen ohne ausreichende Strukturierung gehalten. Dafür werden ihnen ohne Betäubung routinemäßig die Schnäbel gekürzt – eine Praxis, die laut Tierschutzgesetz eigentlich verboten ist. Das den Boden bedeckende Einstreu reicht zudem nicht aus, um die Exkremente der Tiere aufzufangen. Die Folge sind ein dauerhaft feuchter Untergrund, der bei den Puten zu schmerzhaften Entzündungen der Fußballen führt.  

Im Schnitt hat nur jede dritte Milchkuh in Deutschland Zugang zu einer Weide und ca. 10 % werden in kombinierter oder ganzjähriger Anbindehaltung gehalten. Die mangelnde Bewegung in Kombination mit strukturarmen Kraftfutter führt bei den Wiederkäuern häufig zu einer Übersäuerung des Pansens (Pansenazidose).  

Daher ist es unerlässlich, die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung um ambitionierte Haltungsverordnungen für Mastrinder, Milchkühe und Puten zu erweitern. Diese Haltungsbedingungen sollten den Bedürfnissen der Tieren gerecht werden. Die Tiere dürfen nicht weiterhin an die Haltung durch Amputationen angepasst werden und sollten ihr natürliches Verhalten ausleben können. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Gesetzliche tiergerechte Haltungsvorschriften für Milchkühe, Mastrinder und Puten
Text des Beschlusses:

Für Milchkühe, Mastrinder und Puten sollten schnellstmöglich gesetzliche tiergerechte Haltungsbedingungen in der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung festgehalten werden 

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: