W-4 Wir wollen Wohnraum, keine Parkplätze – Stellplatzverordnung anpassen
§ 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) enthält eine Richtlinie, welche die Anzahl von notwendigen Einstellplätzen (Parkplätzen) pro Bettplatz vorschlägt. Die Richtlinie sieht für „Studentenwohnheime“ [sic!] einen Parkplatz prozwei bis drei Betten vor. Soll also ein neues Studierendenwohnheim für etwa 300 Studierende gebaut werden, braucht man, befolgt man die Richtlinie, 100 bis 150 Parkplätze. Momentan orientiert … Continued