W-4 Wir wollen Wohnraum, keine Parkplätze – Stellplatzverordnung anpassen

Status:
Annahme

§ 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) enthält eine Richtlinie, welche die Anzahl von notwendigen Einstellplätzen (Parkplätzen) pro Bettplatz vorschlägt. Die Richtlinie sieht für „Studentenwohnheime“ [sic!] einen Parkplatz prozwei bis drei Betten vor. Soll also ein neues Studierendenwohnheim für etwa 300 Studierende gebaut werden, braucht man, befolgt man die Richtlinie, 100 bis 150 Parkplätze. Momentan orientiert sich die Stadt Göttingen an dieser Richtlinie.

In einer Studierendenstadt, wie beispielsweise Göttingen, die über ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz verfügt, und für welches das alle eingeschriebenen Studierenden ein ÖPNV Semesterticket besitzen und in der außerdem viele Distanzen Ziele auch gut mit dem Rad oder zu Fuß zu erreichen sind, ist eine solche Parkplatzdichte für Studierendenwohnheime nicht notwendig. Ökologisch gesehen ist diese Richtlinie weiterhin nicht zukunftsorientiert angelegt. Um den Trend hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Carsharing und Co. zu unterstützen, sollte auf übermäßig angelegte Parkplatzanlagen vor Wohneinheiten mittelfristig verzichtet werden. Außerdem erschwert § 47 NBauO den Bau von dringend gebrauchten Wohnheimen, da der Platz, der für „Einstellplätze“ eingerechnet werden muss, zu dem Platz für das Gebäude selbst hinzukommt. Des Weiteren könnte der viele Platz, anstatt für Parkplätze, für mehr Wohneinheiten genutzt werden, die in dem anhaltenden Wohnraummangel mehr als notwendig sind.

Deshalb fordern wir das Ministerium für Soziales in Niedersachsen, das für die NBauO zuständig ist, dazu auf die Richtlinie anzupassen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Wir fordern eine Anpassung von § 47 der Niedersächsischen Bauordnung.

Begründung:

§ 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) enthält eine Richtlinie, welche die Anzahl von notwendigen Einstellplätzen (Parkplätzen) pro Bettplatz vorschlägt. Die Richtlinie sieht für „Studentenwohnheime“ [sic!] einen Parkplatz prozwei bis drei Betten vor. Soll also ein neues Studierendenwohnheim für etwa 300 Studierende gebaut werden, braucht man, befolgt man die Richtlinie, 100 bis 150 Parkplätze. Momentan orientiert sich die Stadt Göttingen an dieser Richtlinie.

In einer Studierendenstadt, wie beispielsweise Göttingen, die über ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz verfügt, und für welches das alle eingeschriebenen Studierenden ein ÖPNV Semesterticket besitzen und in der außerdem viele Distanzen Ziele auch gut mit dem Rad oder zu Fuß zu erreichen sind, ist eine solche Parkplatzdichte für Studierendenwohnheime nicht notwendig. Ökologisch gesehen ist diese Richtlinie weiterhin nicht zukunftsorientiert angelegt. Um den Trend hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Carsharing und Co. zu unterstützen, sollte auf übermäßig angelegte Parkplatzanlagen vor Wohneinheiten mittelfristig verzichtet werden. Außerdem erschwert § 47 NBauO den Bau von dringend gebrauchten Wohnheimen, da der Platz, der für „Einstellplätze“ eingerechnet werden muss, zu dem Platz für das Gebäude selbst hinzukommt. Des Weiteren könnte der viele Platz, anstatt für Parkplätze, für mehr Wohneinheiten genutzt werden, die in dem anhaltenden Wohnraummangel mehr als notwendig sind.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Wir fordern eine Anpassung von § 47 der Niedersächsischen Bauordnung.

Begründung:

§ 47 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) enthält eine Richtlinie, welche die Anzahl von notwendigen Einstellplätzen (Parkplätzen) pro Bettplatz vorschlägt. Die Richtlinie sieht für „Studentenwohnheime“ [sic!] einen Parkplatz prozwei bis drei Betten vor. Soll also ein neues Studierendenwohnheim für etwa 300 Studierende gebaut werden, braucht man, befolgt man die Richtlinie, 100 bis 150 Parkplätze. Momentan orientiert sich die Stadt Göttingen an dieser Richtlinie.

In einer Studierendenstadt, wie beispielsweise Göttingen, die über ein gut ausgebautes Nahverkehrsnetz verfügt, und für welches das alle eingeschriebenen Studierenden ein ÖPNV Semesterticket besitzen und in der außerdem viele Distanzen Ziele auch gut mit dem Rad oder zu Fuß zu erreichen sind, ist eine solche Parkplatzdichte für Studierendenwohnheime nicht notwendig. Ökologisch gesehen ist diese Richtlinie weiterhin nicht zukunftsorientiert angelegt. Um den Trend hin zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Carsharing und Co. zu unterstützen, sollte auf übermäßig angelegte Parkplatzanlagen vor Wohneinheiten mittelfristig verzichtet werden. Außerdem erschwert § 47 NBauO den Bau von dringend gebrauchten Wohnheimen, da der Platz, der für „Einstellplätze“ eingerechnet werden muss, zu dem Platz für das Gebäude selbst hinzukommt. Des Weiteren könnte der viele Platz, anstatt für Parkplätze, für mehr Wohneinheiten genutzt werden, die in dem anhaltenden Wohnraummangel mehr als notwendig sind.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: