O-17 Beitragsbefreiung für finanzschwache Mitglieder in Pflegeheimen
SPD-Mitglieder, die aus Altersgründen in Pflegeheimen oder vergleichbaren Einrichtungen leben, sollen von der Zahlung des Mindestbeitrags von 2,50 Euro befreit werden können. Anträge hierfür sollen an den jeweiligen Ortsverein gestellt werden können. Im Einzelfall sollen die Ortsvereine entscheiden.