A-07 Angemessene Mindestlohnerhöhung und verbesserter Jugendschutz
Der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 12,00 Euro brutto pro Stunde wird durch eine entsprechende Anpassung des § 1 Abs.2 Satz 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) mit Wirkung zum 1. Januar 2024 auf mindesten 14,00 Euro brutto pro Stunde erhöht. Die Ausnahmeregelung des § 22 Abs. 2 MiLoG, nach welcher sich minderjährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne abgeschlossene Berufsausbildung … Continued