S-6 Aufstellung von Kandidatinnen und Kandidaten – § 23 (2)
Neu: (…) Dabei sind folgende Regelungen verbindlich: Die Wahlvorschläge haben die Geschlechter bei den Plätzen 1 bis 4 abwechselnd zu berücksichtigen. In Gebieten mit mehreren Wahlbereichen sind die Spitzenplätze (Platz 1) zu 40 Prozent mit Frauen / Männern zu besetzen. Für die Wahlgebiete ist bei den Wahlvorschlägen sicher zu stellen, dass Frauen und Männer zu … Continued