S-4 Ortsvereine (§ 20 Neufassung der Absätze 1 und 3, Ergänzung um Absatz 4)

Status:
Annahme

(1) neu:

Die Ortsvereine führen alle zwei Jahre eine Hauptversammlung (Mitgliederversammlung) durch, welche einen Ortsvereinsvorstand wählt. Zu Mitgliederversammlungen ist mindestens eine Woche vorher einzuladen.

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(3) neu:

Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und ist für die organisatorische und politische Arbeit verantwortlich. Die kommunalpolitische Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem (Samt-) Gemeinde-, Stadtverband, in kreisfreien Städten mit dem Unterbezirk.

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(4) neu:

Der Unterbezirksvorstand kann mit einer Dreiviertel-Mehrheit bei Vorliegen eines wichtigen Grunds an Stelle des Ortsvereinsvorstands zu einer Mitgliederversammlung einladen.

 

(1) alt:

Die Mitglieder der Ortsvereine wählen in der spätestens alle zwei Jahre stattfindenden Hauptversammlung (Mitgliederversammlung), zu der mindestens eine Woche vorher einzuladen ist, den Ortsvereinsvorstand.

(3) alt:

Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und ist für die organisatorische und politische Arbeit verantwortlich. Die kommunalpolitische Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem (Samt-) Gemeinde-, Stadtverband, in kreisfreien Städten mit dem Unterbezirk. Zu Mitgliederversammlungen ist rechtzeitig einzuladen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: § 20 Ortsvereine (Neufassung der Absätze 1 und 3, neuer Absatz 4)
Text des Beschlusses:

(1) neu:

Die Ortsvereine führen alle zwei Jahre eine Hauptversammlung (Mitgliederversammlung) durch, welche einen Ortsvereinsvorstand wählt. Zu Mitgliederversammlungen ist mindestens eine Woche vorher einzuladen.

___

(3) neu:

Der Ortsvereinsvorstand leitet den Ortsverein und ist für die organisatorische und politische Arbeit verantwortlich. Die kommunalpolitische Arbeit erfolgt in enger Abstimmung mit dem (Samt-) Gemeinde-, Stadtverband, in kreisfreien Städten mit dem Unterbezirk.

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(4) neu:

Der Unterbezirksvorstand kann mit einer Dreiviertel-Mehrheit bei Vorliegen eines wichtigen Grunds an Stelle des Ortsvereinsvorstands zu einer Mitgliederversammlung einladen.

Beschluss-PDF: