O-21 Schiedskommission in Unterbezirken

Status:
Überweisung

Unterbezirken mit weniger als 2.500 Mitgliedern soll es freigestellt werden, eine eigene Schiedskommission einzurichten. Stattdessen kann sodann die Schiedskommission eines anderen Unterbezirks des gleichen Bezirks /Landesverbandes die Aufgabe der Eingangsinstanz übernehmen.

Begründung:

Die Schiedskommissionen in den Unterbezirken tagen ausgesprochen selten, teilweise jahrelang nie. Der Prozess der Auswahl der Mitglieder ist schwierig (keine andere Parteifunktion, politische Erfahrung in der Partei, rechtliche Vorkenntnisse).

Die drei Wahlgänge (Vorsitz, Stellvertretungen, Beisitzende) sind zeitintensiv und kosten Zeit für Sachberatung.

Kleinere Unterbezirke sollten davon entlastet werden, in dem die Einrichtung einer Schiedskommission nicht mehr obligatorisch ist. Um aber eine Eingangsinstanz unterhalb des Bezirks / Landesverbandes vorzuhalten, würden die Schiedskommissionen der größeren Unterbezirke diese Aufgaben dann für die kleineren Unterbezirke übernehmen.

Empfehlung der Antragskommission:
Weiterleitung an den Parteivorstand, Orga-Komm
Beschluss: Weiterleitung an den Parteivorstand, Orga-Komm
Text des Beschlusses:

Unterbezirken mit weniger als 2.500 Mitgliedern soll es freigestellt werden, eine eigene Schiedskommission einzurichten. Stattdessen kann sodann die Schiedskommission eines anderen Unterbezirks des gleichen Bezirks/Landesverbandes die Aufgabe der Eingangsinstanz übernehmen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: