GS-2 Verpflichtende Kostenübernahme durch gesetzliche und private Krankenkassen
Der Bezirksparteitag möge beschließen, dass Schwangerschaftsabbrüche ohne medizinische Indikation voll von gesetzlichen und privaten Krankenkassen bezahlt werden, wie es bereits bei Schwangerschaftsabbrüchen mit medizinischer oder kriminologischer Indikation der Fall ist. Sobald es eine Bürger*innenversicherung gibt, soll dieses ebenfalls von dieser bezahlt werden.