F-6 Wiederbelebung der Vermögenssteuer

Status:
Erledigt

Aus Gerechtigkeitsgründen und zur Stabilisierung der Staatsfinanzen wird die Vermögensteuer nach dem Vermögensteuergesetz (VStG) wiederbelebt. Vermögen oberhalb eines Freibetrages von einer Million Euro wird wieder mit ein Prozent pro Jahr besteuert werden.

Grundlage der Berechnung der Steuer sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91) aufgestellt hat.

Begründung:

Die Vermögensteuer – einst von Theo Waigel (CSU) als unabdingbare Gerechtigkeitssteuer bezeichnet – setzt den Gerechtigkeitsgedanken um und ist als einzige Maßnahme geeignet, die immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen Arm und Reich wieder ansatzweise zu schließen.

Nach Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) vom Februar 2014 ist die ungleiche Vermögensverteilung in ganz Europa nirgendwo so ausgeprägt wie in Deutschland.

Die Vermögensteuer setzt unseren Grundsatz der Solidarität in die Tat um, wonach starke Schultern mehr tragen können als schwache, und ist langfristig dazu geeignet, die jeden Endverbraucher treffende Umsatzsteuer wieder zu senken.

Im Übrigen trägt die Vermögensteuer als volkswirtschaftlich ankurbelnde Steuer dazu bei, den Weg aus der Finanzkrise zu weisen, indem sie angelegtes bzw. liegendes Vermögen löst und in den Wirtschaftskreislauf zurückführt.

Da die jährlichen Zinserträge auf das zu besteuernde Vermögen auch bei sicherer Geldanlage die Vermögensteuer von einem Prozent im Regelfall deutlich übersteigen, ist die Wiederbelebung der Steuer für die Betroffenen auch zumutbar.

Schon die Steuereinnahmen von weniger als zehn der vermögensten Privatpersonen reichen zur Deckung sämtlicher Kosten der zur Erhebung der Steuer erforderlichen Steuerverwaltung aus.

Auch in anderen westlichen Industrienationen, in denen eine Vermögensteuer erhoben wird, ist es nicht zu einer von den Konservativen behaupteten Massenflucht von Steuerpflichtigen gekommen.

Das gute und tragfähige Bildungskonzept der SPD muss vor dem Hintergrund der angestrebten Gebührenfreiheit zur Unterfütterung seiner Glaubwürdigkeit auch eine solide finanzielle Grundlage haben.

Daher braucht Deutschland die Vermögensteuer für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Der letzte ordentliche Landesparteitag hat zur Vermögensteuer bereits entprechende Beschlüsse gefasst: Siehe Beschlussprotokoll, Seite 41, Beschluss 3.4 Vermögensteuer und Erbschaftsteuer. Hier wird ein Verweis auf eine Beschlussfassung zum Steuerkonzept auf Bundesebene sowie auf Beschlüsse des Bundesparteitages zum Regierungsprogramm 2017 verwiesen.

https://www.spdnds.de/wp-content/uploads/sites/77/2018/04/Beschlussbuch_LPT_2018_SFA_RZ.pdf