K-6 Ehrenamt – Freistellung von kommunalpolitischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern

Status:
Erledigt

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz wird um einen Abschnitt ergänzt:

  • der die Freistellung von gewählten kommunalpolitischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eindeutig regelt,
  • dabei Ausgleichsregelungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schafft und
  • Rechtschutzmöglichkeiten für beide Seiten regeln.
Begründung:

In vielen Unternehmen ist es fast nicht mehr möglich, ein kommunalpolitisches Mandat zu übernehmen, ohne dabei persönlich schlechter gestellt zu werden. Auch in den öffentlichen Verwaltungen ist dies mittlerweile ein großes Problem geworden.

Die Übernahme eines politischen Ehrenamtes ist im Moment wenig attraktiv. Zum einen herrscht eine hohe Politikverdrossenheit, aber es gibt auch sehr viele Nachteile im beruflichen und im privaten Leben.

Es ist sehr zeitaufwendig und insbesondere in größeren Städten mit jeder Menge Sitzungen und Terminen verbunden. Wenn aber mittlerweile nicht einmal mehr die Freistellung bei öffentlichen Verwaltungen funktioniert, wie soll es dann überhaupt in der privaten Wirtschaft möglich sein?

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt bei Annahme durch K-3