GS-13 Für eine umfassende (Gesundheits-) Politik der sexuellen Selbstbestimmung

Status:
Annahme

Das derzeitige Gesundheitssystem beschränkt Frauen in ihrem Recht auf körperliche Integrität, Autonomie und selbstbestimmte Familienplanung. Frauen in Deutschland sehen sich im Falle einer ungewollten Schwangerschaft nicht nur mit einer gesetzlichen Austragungspflicht konfrontiert, sondern zugleich auch mit vielerlei Einschränkungen und Verboten, die den Frauen nicht nur die ohnehin schwierige Entscheidung erschweren, sondern auch ihre Gesundheit gefährden. Damit wird Frauen das Recht auf eine eigenständige Entscheidung genommen und zugleich die Fähigkeit, diese zu treffen, abgesprochen.

Dabei ist der Paragraph 218 ein historisches Relikt. Er besteht seit 1872, wurde 1933 wieder eingeführt und ist bis heuteerhalten geblieben. Auch nach der Wiedervereinigung wurde die Chance nicht genutzt, das weitaus fortschrittlichere Abtreibungsrecht der DDR (in den ersten drei Monaten konnte eine Abtreibung ohne Pflichtberatung erfolgen) zu übernehmen.

Aber nicht nur die rechtliche Lage, sondern auch die medizinische Infrastruktur erschwert es Frauen, eigenständig über ihren Körper zu entscheiden. So ist es im ländlichen Raum zunehmend schwierig, einen Schwangerschaftsabbruch durchführen zu lassen, da immer weniger Kliniken und Praxen diesen anbieten. Kliniken in katholischer Trägerschaft führen grundsätzlich keine Schwangerschaftsabbrüche durch und auch das medizinische Personal kann ohne Angaben von Gründen die Durchführung oder Beteiligung an einem Schwangerschaftsabbruch verweigern. Da ein Schwangerschaftsabbruch in der gynäkologischen Ausbildung konsequent nicht thematisiert wird und zudem nach wie vor grundsätzlich kriminalisiert ist, finden sich immer weniger Ärzt*innen, die hierzu noch bereit bzw. in der Lage sind und diesen Eingriff vornehmen.

Neben der medizinischen Infrastruktur muss auch die Kostenübernahme durch die Krankenkassen geändert werden, um dem Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung zu entsprechen. So sollen gesetzliche und private Krankenkassen zukünftig alle Schwangerschaftsabbrüche bezahlen und nicht zwischen welchen ohne und mit medizinischer oder kriminologischer Indikation unterscheiden. Frauen haben das Recht, diesen Eingriff auf eigenen Wunsch vorzunehmen, und sollten in dieser ohnehin nicht einfache Situation nicht auch noch dazu gezwungen werden, ihre Einkommensverhältnisse offenzulegen bzw. die Kosten von je nach Eingriff oder Praxis zwischen 300 und 600 Euro selbst zu tragen.

Zum Recht auf sexuelle Selbstbestimmung gehört neben dem Recht auf einen Schwangerschaftsabbruch auch das Recht auf Unterstützung bei der Entscheidung für ein Kind. Frauen muss es in unserer Gesellschaft ermöglicht werden, die eigene Lebensplanung trotz eines Kindes weiter verfolgen zu können.  Frauen unterliegen in unserem Gesundheitssystem noch immer strukturellen Benachteiligungen und Kontrollen, die ihren Ursprung in einer männlich dominierten Gesellschaft haben und diese weiter stärken. Gesellschaftliche Diskussionen, wie die um den Paragraphen 219a, zeigen deutlich, dass Frauen das Recht auf eine eigenständige Entscheidung über ihren Körper von Teilen der Gesellschaft noch immer abgesprochen wird.  Um das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung zu stärken, fordern wir deshalb:

  • Den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
  • DenParagraphen218 durch eine im Sozialgesetz verankerte Fristenlösung zu ersetzen.
  • Die Gewährleistung einer ausreichenden medizinischen Versorgung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum durch den Staat sicherzustellen.
  • Abtreibung als verpflichtender Bestandteil in die gynäkologische Facharztausbildung einzubinden.
  • Die verpflichtende Kostenübernahme für den Eingriff und die mit dem Eingriff verbunden Aufwendungen durch die Krankenkassen.
  • Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel sowie die Tests für sexuell übertragbare Krankheiten, damit die sexuelle Selbstbestimmung nicht von den finanziellen Mitteln abhängig ist.
  • Soziale und ökonomische staatliche Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebensplanung aufrechterhalten können.
Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Um das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung zu stärken, fordern wir:

  • Den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
  • DenParagraphen218 durch eine im Sozialgesetz verankerte Fristenlösung zu ersetzen.
  • Die Gewährleistung einer ausreichenden medizinischen Versorgung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum durch den Staat sicherzustellen.
  • Abtreibung als verpflichtender Bestandteil in die gynäkologische Facharztausbildung einzubinden.
  • Die verpflichtende Kostenübernahme für den Eingriff und die mit dem Eingriff verbunden Aufwendungen durch die Krankenkassen.
  • Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel sowie die Tests für sexuell übertragbare Krankheiten, damit die sexuelle Selbstbestimmung nicht von den finanziellen Mitteln abhängig ist.
  • Soziale und ökonomische staatliche Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebensplanung aufrechterhalten können.
Beschluss: Annahme in der Fassung der Antragskommission
Text des Beschlusses:

Um das Recht der Frau auf sexuelle Selbstbestimmung zu stärken, fordern wir:

  • Den Paragraphen 219a aus dem Strafgesetzbuch zu streichen.
  • Den Paragraphen 218 durch eine im Sozialgesetz verankerte Fristenlösung zu ersetzen.
  • Die Gewährleistung einer ausreichenden medizinischen Versorgung für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen sowohl in Städten als auch im ländlichen Raum durch den Staat sicherzustellen.
  • Abtreibung als verpflichtender Bestandteil in die gynäkologische Facharztausbildung einzubinden.
  • Die verpflichtende Kostenübernahme für den Eingriff und die mit dem Eingriff verbunden Aufwendungen durch die Krankenkassen.
  • Die Kostenübernahme für Verhütungsmittel sowie die Tests für sexuell übertragbare Krankheiten, damit die sexuelle Selbstbestimmung nicht von den finanziellen Mitteln abhängig ist.
  • Soziale und ökonomische staatliche Unterstützung und die notwendige Infrastruktur für alle, die sich für ein Kind entscheiden, damit sie ihre eigene Lebensplanung aufrechterhalten können.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: