K-6 Ehrenamt – Freistellung von kommunalpolitischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern
Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz wird um einen Abschnitt ergänzt: der die Freistellung von gewählten kommunalpolitischen Mandatsträgerinnen und Mandatsträger eindeutig regelt, dabei Ausgleichsregelungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber schafft und Rechtschutzmöglichkeiten für beide Seiten regeln.