A-14 Dem Wert der Arbeiter*innen gerecht werden!
Zuschläge beim Stundenlohn (z.B. Akkordzuschläge) sollen für die Rente mit angerechnet werden. Arbeitnehmer*innen welche zum Stundenlohn bzw. Grundlohn Zuschläge erhalten, sollen im Krankheitsfall oder anderweitigem Ausfall nicht mehr nur den Stundenlohn/Grundlohn ausbezahlt bekommen, sondern zusätzlich dazu den Durchschnitt an verdienten Zuschlägen aus den letzten drei Monaten. Weitere Arbeitsstunden, über einem Acht-Stunden-Arbeitstag hinaus, sollen 25% höher … Continued