Ge-26 Verbesserung der Bedingungen für Nutztiere
Tierwohllabel müssen verpflichtend über alle Nutztierarten und tierischen Nebenprodukte Anwendung finden. Daneben müssen Tierwohlstandards die Haltungsbedingungen auch auf verarbeiteten Produkten sowohl im Lebensmitteleinzelhandel als auch in der Gastronomie, bei Fleischer:innen und Bäcker:innen ablesbar sein.