U-03 Besteuerung hochklimaschädlicher innerdeutscher Flüge
Für innerdeutsche Flüge soll § 27 Abs. 2 des Energiesteuergesetzes (EnergieStG) so geändert werden, dass für Flüge aller Art mit Start- und Zielflughafen in Deutschland die im Gesetz genannten Flugbenzine nicht steuerfrei verwendet werden dürfen.“