Ge-6 Mehr Gleichberechtigung – Vereinbarkeit von Beruf und Familie besser fördern

Status:
Annahme

Deswegen schlagen wir eine Reihe von Maßnahmen vor, welche zukünftig ermöglichen sollen, dass beide Ehepartner*innen oder Eltern die in einer eingetragenen

Lebenspartnerschaft leben auch nach der Geburt der Kinder Vollzeit arbeiten können:

  • Zunächst muss das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Stattdessen soll aus den erhöhten Steuereinnahmen das Elterngeld erhöht werden, um die Familien unabhängig vom Verdienst der Ehepartner*innen zu fördern. Nach dem Ende des Elterngeldes, werden Eltern über eine gleichberechtigte Steuerentlastung gefördert, die unabhängig ist von der Art des Familienmodells.
  • Es muss für eine vollumfängliche, ganztägige und kostenlose Kinderbetreuung gesorgt werden, die es beiden Eltern ermöglicht, mit dem Ende des Elterngeldes, wieder Vollzeit zu arbeiten. Die gesicherte Kinderbetreuung sollte deshalb schon vor Vollendung des ersten Lebensjahres beginnen.  Kita- und Krippenplätze müssen deswegen noch weit intensiver ausgebaut werden, als dies bisher in Planung ist.
  • Damit sowohl Männer und Frauen zu gleichen Teilen Elternzeit nehmen, sollte dies über das Elterngeld subventioniert werden. Nur wenn beide Lebenspartner*innen gleichviel Elternzeit nehmen, soll dieses zur vollen Höhe ausgezahlt werden. Die Höhe des Elterngeldes soll dabei nach dem Familieneinkommen bemessen werden. Alleinerziehende bekommen das volle Elterngeld ausgezahlt und können den vollen Zeitraum Elternzeit nehmen.
  • Um zu verhindern, dass der Mann, auch in vergleichbaren Berufen der Besserverdienende ist, und deswegen es finanziell sinnvoller ist, wenn die Frau Elternzeit nimmt, muss endlich die Gehaltlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen werden („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“).
  • Unternehmen die ihre Mitarbeiter*innen für das beantragen von Elternzeit benachteiligen, werden sanktioniert. Eine solche Benachteiligung kann bei einer Behörde durch Geschädigte angezeigt werden.
Begründung:

In keinem europäischen Land wird das traditionelle Familienbild sowie die traditionelle Ehe, in einem vergleichbaren Maße staatlich gefördert, wie in der Bundesrepublik Deutschland. Dies hat nicht nur ideelle Folgen, sondern ist außerdem mitverantwortlich dafür, dass alljene, die diesem Modell nicht folgen, finanziell bestraft und benachteiligt werden. Besonders betroffen sind hierbei die Gruppe der alleinerziehenden Eltern. Aus einer Monitor-Studie von 2010 geht hervor, dass 19 Prozent aller Familien mit Kindern, Alleinerziehenden sind. Hiervon sind weiterhin 58 Prozent geschieden.

Aus dieser Studie geht weiterhin hervor, dass 39 Prozent  der Alleinerziehenden Eltern weniger als 1.300 Euro  im Monat verdienen. Nur acht Prozent verdienen mehr als 2.300 Euro. Fast die Hälfte verdient zwischen 1.300 und 2.600 Euro. Weiterhin geht aus dieser Studie hervor, dass 30 Prozent auf zusätzliche Transferleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen. Da 90 prozent der alleinerziehenden Mütter sind, zeigt sich das insbesondere Frauen Gefahr laufen, in die Einkommensarmut zu verfallen, sollte die Ehe scheitern.

Diese bedauernswerte Lage wird durch den Staat aktiv gefördert:

  • Durch das Ehegattensplitting werden die Gehälter der Ehepartner*innen zusammengerechnet, und daraufhin für die Berechnung der jeweiligen Steuern wieder hälftig geteilt. Dadurch entsteht ein enormes Steuerersparnis für verheiratete Paare, insbesondere wenn eine*r der Lebenspartner*innen, meistens die Frau, nicht arbeitet. Es lohnt sich somit aus finanzieller Sicht mehr, wenn die Frau nicht arbeitet und somit auch nicht vorsorgt für eine mögliche Zeit nach der Ehe.
  • Da das Angebot an frühzeitiger und ganztägiger Kinderbetreuung in Deutschland noch weit hinter dem europäischen Vergleich zurück ist, ist es oftmals schwierig, Kind und Beruf zu vereinbaren. Es werden zwar immer mehr Kitas und Krippen gebaut und auch Ganztagsangebote geschaffen, dies ist aber noch lange nicht ausreichend, um eine unkomplizierte Rückkehr in den Beruf nach der Geburt zu ermöglichen. Auch das Betreuungsgeld als Herdprämie muss abgeschafft werden.
  • Obwohl die Möglichkeit besteht, dass beide Lebenspartner*innen Elternzeit nehmen können, tun dies immer noch hauptsächlich Frauen. 2015 haben 41,6 Prozent der Frauen mit Kindern unter drei Jahren Elternzeit genommen. Dem gegenüber standen nur 2,5 Prozent der Männer. Bei Frauen mit Kindern unter sechs Jahren nahmen 24,1 Prozent Elternzeit. Dem gegenüber standen nur 1,5 Prozent der Männer. Dies hängt damit zusammen, dass es einerseits nicht vom Staat gefördert wird, gleichberechtigt Elternzeit zu nehmen und andererseits die Wirtschaft diese benachteiligt. Nimmt man sich Elternzeit heißt dies zumeist, seine berufliche Karriere aufzugeben. Da außerdem, durch die ungleiche Entlohnung von Frauen und Männern, entscheiden sich die Familien aus finanzieller Sicht zumeist, dass der besserverdienende, oftmals der Mann, arbeitet, während die Frau Elternzeit nimmt. Auch hiermit hängt es zusammen, dass insbesondere geschiedene Frauen später in die Einkommensarmut verfallen.

 

Quellen: https://www.bmfsfj.de/blob/76232/4abcbfc3b6124fccc2766fd4cc11e87c/monitor-familienforschung-ausgabe-28-data.pdf

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Ablehnung Ge-6-1-123 1-123 Unterbezirk Nienburg Zu Förderung der Gleichberechtigung in Familien schlagen wir folgende Maßnahmen vor:
  • Die Vollzeit-Arbeitszeit sollte auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Rentenausgleich, um Familien mehr zeitliche Räume zu eröffnen. Denkbar ist eine temporäre Lösung im Sinne eines Lebensarbeitszeitkontos. Hierbei werden nicht nur Eltern, sondern auch Kinder entlastet, da ein Vollzeitjob der Eltern mit mindestens 40 Stunden/Woche für Kinder eine Betreuungszeit von bis zu 50 Stunden bedeuten kann.
  • Wir fordern darüber hinaus eine Erweiterung der Bezugszeiträume von Elterngeld analog zu den Regelungen der Elternzeit, also auf 36 Monate, die zwischen dem ersten und achten Geburtstag des Kindes flexibel verteilt werden können für diejenigen Eltern, die zu gleichen Teilen erwerbstätig sind. Hier könnte die Regelung zum Elterngeld Plus, die eine Verlängerung des Elterngeldbezuges für Eltern vorsieht, die zeitgleich in Teilzeit arbeiten und Elternzeit nehmen, modifiziert werden. Für die Verbesserung der Vereinbarkeit ist eine Anhebung des Elterngeldes und eine Erweiterung der Bezugszeiträume nötig.
  • Wir verlangen die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Ein-Verdiener-Familien bevorzugt. Stattdessen soll aus den erhöhten Steuereinnahmen das Elterngeld erhöht werden, um die Familien unabhängig vom Verdienst der Ehepartner*innen zu fördern. Nach dem Ende des Elterngeldes werden Eltern über eine gleichberechtigte Steuerentlastung gefördert, die unabhängig ist von der Art des Familienmodells.
  • Es muss für eine vollumfängliche, zeitlich flexible Kinderbetreuung gesorgt werden, die es beiden Eltern ermöglicht, mit dem Ende des Elterngeldes wieder ihren Wünschen entsprechend beruflich tätig zu werden. Diese zeitlich flexible Betreuung muss auch Schicht- und Wochenend-/Feiertagsdienste abdecken können. Für Familien, in denen Eltern eine Berufstätigkeit innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt wünschen, muss eine ausreichend qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeit für Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres geschaffen werden. Kindergarten- und Krippenplätze müssen entsprechend weitaus intensiver ausgebaut werden als bereits geplant. Außerdem muss der Fachkraft-Kind-Schlüssel für alle Bereiche angepasst und sichergestellt werden.
  • Unternehmen sollten für die Einrichtung einer familien- und arbeitsplatznahen Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand bezuschusst werden.
  • Familien muss eine gleichberechtigte Familienführung innerhalb des ersten Lebensjahres des geborenen Kindes ohne finanzielle Bedrängnis ermöglicht werden. Statt Eltern vorzeitig zurück in die Berufstätigkeit zu drängen und damit Vereinbarkeitsprobleme zu befeuern, sollten die Elterngeldsätze für Familien in den ersten 12 Monaten signifikant angehoben werden. Hierbei sollte eine gleichberechtigte Verteilung der Elternzeit unter den Partner*Innen durch entsprechend erhöhte Sätze subventioniert werden.
  • Damit sowohl Männer und Frauen zu gleichen Teilen Elternzeit nehmen, sollte dies über das Elterngeld subventioniert werden. Nur wenn die Lebenspartner*Innen die Elternzeit paritätisch verteilen, sollte der gesamte, mögliche Bezugszeitraum für das Elterngeld bewilligt werden. Die Höhe des Elterngeldes soll dabei nach dem Familieneinkommen bemessen werden. Alleinerziehende bekommen das volle Elterngeld ausgezahlt und können den vollen Zeitraum Elternzeit nehmen.
  • Um zu verhindern, dass Männer auch in vergleichbaren Berufen der Besserverdienende ist und es deswegen finanziell sinnvoller ist, dass Frauen die Elternzeit nehmen, muss die Gehaltslücke geschlossen werden („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“).
  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*Innen für das Beantragen von Elternzeit benachteiligen, werden sanktioniert. Eine solche Benachteiligung kann bei einer Behörde durch Geschädigte angezeigt werden.
  • Um auch Selbstständigen* eine gleichberechtigte Verteilung der Elternzeit mit ihren Partner*Innen zu ermöglichen, sollte die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld an ihre realen, monatlichen Einkommensverhältnisse angepasst werden, statt durch die Berechnung eines monatlichen Durchschnittes ein fiktives Einkommen zugrunde zu legen.
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Wir schlagen eine Reihe von Maßnahmen vor, welche zukünftig ermöglichen sollen, dass beide Ehepartner*innen oder Eltern die in einer eingetragenen

Lebenspartnerschaft leben auch nach der Geburt der Kinder Vollzeit arbeiten können:

  • Zunächst muss das Ehegattensplitting abgeschafft werden. Stattdessen soll aus den erhöhten Steuereinnahmen das Elterngeld erhöht werden, um die Familien unabhängig vom Verdienst der Ehepartner*innen zu fördern. Nach dem Ende des Elterngeldes, werden Eltern über eine gleichberechtigte Steuerentlastung gefördert, die unabhängig ist von der Art des Familienmodells.
  • Es muss für eine vollumfängliche, ganztägige und kostenlose Kinderbetreuung gesorgt werden, die es beiden Eltern ermöglicht, mit dem Ende des Elterngeldes, wieder Vollzeit zu arbeiten. Die gesicherte Kinderbetreuung sollte deshalb schon vor Vollendung des ersten Lebensjahres beginnen.  Kita- und Krippenplätze müssen deswegen noch weit intensiver ausgebaut werden, als dies bisher in Planung ist.
  • Damit sowohl Männer und Frauen zu gleichen Teilen Elternzeit nehmen, sollte dies über das Elterngeld subventioniert werden. Nur wenn beide Lebenspartner*innen gleichviel Elternzeit nehmen, soll dieses zur vollen Höhe ausgezahlt werden. Die Höhe des Elterngeldes soll dabei nach dem Familieneinkommen bemessen werden. Alleinerziehende bekommen das volle Elterngeld ausgezahlt und können den vollen Zeitraum Elternzeit nehmen.
  • Um zu verhindern, dass der Mann, auch in vergleichbaren Berufen der Besserverdienende ist, und deswegen es finanziell sinnvoller ist, wenn die Frau Elternzeit nimmt, muss endlich die Gehaltlücke zwischen den Geschlechtern geschlossen werden („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“).
  • Unternehmen die ihre Mitarbeiter*innen für das beantragen von Elternzeit benachteiligen, werden sanktioniert. Eine solche Benachteiligung kann bei einer Behörde durch Geschädigte angezeigt werden.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: