Ge-6-1-123

Zu Förderung der Gleichberechtigung in Familien schlagen wir folgende Maßnahmen vor:

  • Die Vollzeit-Arbeitszeit sollte auf 30 Stunden pro Woche bei vollem Lohn- und Rentenausgleich, um Familien mehr zeitliche Räume zu eröffnen. Denkbar ist eine temporäre Lösung im Sinne eines Lebensarbeitszeitkontos. Hierbei werden nicht nur Eltern, sondern auch Kinder entlastet, da ein Vollzeitjob der Eltern mit mindestens 40 Stunden/Woche für Kinder eine Betreuungszeit von bis zu 50 Stunden bedeuten kann.
  • Wir fordern darüber hinaus eine Erweiterung der Bezugszeiträume von Elterngeld analog zu den Regelungen der Elternzeit, also auf 36 Monate, die zwischen dem ersten und achten Geburtstag des Kindes flexibel verteilt werden können für diejenigen Eltern, die zu gleichen Teilen erwerbstätig sind. Hier könnte die Regelung zum Elterngeld Plus, die eine Verlängerung des Elterngeldbezuges für Eltern vorsieht, die zeitgleich in Teilzeit arbeiten und Elternzeit nehmen, modifiziert werden. Für die Verbesserung der Vereinbarkeit ist eine Anhebung des Elterngeldes und eine Erweiterung der Bezugszeiträume nötig.
  • Wir verlangen die Abschaffung des Ehegattensplittings, das Ein-Verdiener-Familien bevorzugt. Stattdessen soll aus den erhöhten Steuereinnahmen das Elterngeld erhöht werden, um die Familien unabhängig vom Verdienst der Ehepartner*innen zu fördern. Nach dem Ende des Elterngeldes werden Eltern über eine gleichberechtigte Steuerentlastung gefördert, die unabhängig ist von der Art des Familienmodells.
  • Es muss für eine vollumfängliche, zeitlich flexible Kinderbetreuung gesorgt werden, die es beiden Eltern ermöglicht, mit dem Ende des Elterngeldes wieder ihren Wünschen entsprechend beruflich tätig zu werden. Diese zeitlich flexible Betreuung muss auch Schicht- und Wochenend-/Feiertagsdienste abdecken können. Für Familien, in denen Eltern eine Berufstätigkeit innerhalb des ersten Jahres nach der Geburt wünschen, muss eine ausreichend qualitativ hochwertige Betreuungsmöglichkeit für Kinder vor Vollendung des ersten Lebensjahres geschaffen werden. Kindergarten- und Krippenplätze müssen entsprechend weitaus intensiver ausgebaut werden als bereits geplant. Außerdem muss der Fachkraft-Kind-Schlüssel für alle Bereiche angepasst und sichergestellt werden.
  • Unternehmen sollten für die Einrichtung einer familien- und arbeitsplatznahen Kinderbetreuung durch die öffentliche Hand bezuschusst werden.
  • Familien muss eine gleichberechtigte Familienführung innerhalb des ersten Lebensjahres des geborenen Kindes ohne finanzielle Bedrängnis ermöglicht werden. Statt Eltern vorzeitig zurück in die Berufstätigkeit zu drängen und damit Vereinbarkeitsprobleme zu befeuern, sollten die Elterngeldsätze für Familien in den ersten 12 Monaten signifikant angehoben werden. Hierbei sollte eine gleichberechtigte Verteilung der Elternzeit unter den Partner*Innen durch entsprechend erhöhte Sätze subventioniert werden.
  • Damit sowohl Männer und Frauen zu gleichen Teilen Elternzeit nehmen, sollte dies über das Elterngeld subventioniert werden. Nur wenn die Lebenspartner*Innen die Elternzeit paritätisch verteilen, sollte der gesamte, mögliche Bezugszeitraum für das Elterngeld bewilligt werden. Die Höhe des Elterngeldes soll dabei nach dem Familieneinkommen bemessen werden. Alleinerziehende bekommen das volle Elterngeld ausgezahlt und können den vollen Zeitraum Elternzeit nehmen.
  • Um zu verhindern, dass Männer auch in vergleichbaren Berufen der Besserverdienende ist und es deswegen finanziell sinnvoller ist, dass Frauen die Elternzeit nehmen, muss die Gehaltslücke geschlossen werden („Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“).
  • Unternehmen, die ihre Mitarbeiter*Innen für das Beantragen von Elternzeit benachteiligen, werden sanktioniert. Eine solche Benachteiligung kann bei einer Behörde durch Geschädigte angezeigt werden.
  • Um auch Selbstständigen* eine gleichberechtigte Verteilung der Elternzeit mit ihren Partner*Innen zu ermöglichen, sollte die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld an ihre realen, monatlichen Einkommensverhältnisse angepasst werden, statt durch die Berechnung eines monatlichen Durchschnittes ein fiktives Einkommen zugrunde zu legen.
Empfehlung der Antragskommission:
Ablehnung