Der Parteivorstand wird unmittelbar nach Beschlussfassung auf dem Bundesparteitag 2021 eine Arbeitsgruppe einrichten, die den Weg der SPD zu einer zukunftsfesten gesetzlichen Rentenversicherung beschreibt. Das Ergebnis wird so rechtzeitig vorgelegt, dass es in das Bundestagswahlprogramm 2025 Eingang findet.
Die Arbeitsgruppe hat als Grundlage auch die bisherigen Anträge zur gesetzlichen Rentenversicherung aus den zurückliegenden Parteitagen zu berücksichtigen.
Die Zukunft der gesetzlichen Rentenversicherung liegt in der Umwandlung in eine paritätisch finanzierte Erwerbstätigenversicherung. In dieser Versicherung sind alle Erwerbstätigen (ArbeitnehmerInnen, Freiberufler, BeamtInnen, Abgeordnete, Selbständige und alle sonstigen Beschäftigte) für die Altersvorsorge versichert. Alle leisten ihre Beiträge (Arbeitnehmer, Arbeitgeber usw.) Die Erwerbstätigenversicherung ist dabei die erste, starke Säule der Altersvorsorge für alle Beschäftigte.
Die Rentenhöhe hat die Lebensleistung widerzuspiegeln und ein Leben in Würde- gegebenenfalls mit einer auskömmlichen Grundsicherung – sicherzustellen.
Die Arbeitsgruppe formuliert die Neuorganisation der Rentenversicherung, dabei darf es kein Ideenverbot geben. Die Finanzierung der Rente ist auch zu überlegen, z.B. ein Solidarbeitrag für Arbeitgeber, die statt Menschen Maschinen beschäftigen.
Auch steht die Formel der Rentenberechnung auf dem Prüfstand, um nicht die bisherigen Versicherten durch die „Neuversicherten“ zu benachteiligen. (Die „Neuversicherten könnten durch ihr höheres Einkommen die Höhe des durchschnittlichen Einkommens aller Versicherten verändern, somit wird die Erreichung eines Entgeltpunktes für die bisherigen Versicherten schwieriger werden und deren Rentenhöhe sinkt dadurch).
Bereits auf dem Bundesparteitag 2019 wurden alle Anträge, die sich mit einer zukunftsfesten gesetzlichen Rentenversicherung beschäftigten, an die Kommission zur Alterssicherung beim SPD-Parteivorstand überwiesen.
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | GS-3-12 | 12 | SPD-OV Hannover Oststadt-Zoo |
„Zur Stärkung der gesetzlichen Rente und des Vertrauens in ihre Kaufkraft soll im SGB VI eine Regelung verankert werden mit dem Inhalt, dass die jährlichen Rentenerhöhungen immer mindestens auf dem Niveau der jährlichen Inflation zu erfolgen haben.“
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