Ge-13 Abschaffung der Zulässigkeit von Indexmieten

Status:
Annahme

Die Regelung des § 557b BGB, der die Zulässigkeit von Indexmietverträgen regelt, wird aufgehoben.

Begründung:

Im Interesse der Vermieterseite wurde die Regelung des § 557b BGB eingeführt, der auch in Zeiten hoher Inflation sicherstellt, dass die Realmieten nicht sinken.

Die dadurch geschaffene Möglichkeit, die Miete selbst dann zu erhöhen, wenn sie bereits über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt, stellt eine ungerechtfertigte Besserstellung der Vermieterseite dar, deren Einkünfte in den letzten 25 Jahren ohnehin exorbitant gestiegen sind.

Im öffentlichen Interesse der Zurverfügungstellung bezahlbaren Wohnraums ist diese Regelung daher ersatzlos zu streichen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die Regelung des § 557b BGB, der die Zulässigkeit von Indexmietverträgen regelt, wird aufgehoben.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: