Res-4-17 & 59

Status:
Annahme

1.  Ergänze in Zeile 17 den folgenden Absatz:

 

Anderseits sehen wir aber auch, dass es erste positive Entwicklungen gegeben hat: So unter anderem als Konsequenz aus dem NSU-Prozesses die Neubesetzung des Generalbundesanwalts mit Dr. Peter Frank, seit dessen Amtsantritt es einen massiven Anstieg an Anti-Terror-Verfahren sowie Anklagen gegen rechte Gruppen gab.

 

2. Ergänze nach Z. 59 die folgenden Punkte:

 

  • Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Ermordung Lübckes um insbesondere etwaige Verstrickungen zwischen dem Tatverdächtigen und organisierten rechtsradikalen Strukturen, wie beispielsweise Combat 18 aufzudecken. Angesichts der offensichtlichen Ermittlungspannen und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex unterstützen wir die Forderung des Generalbundesanwalts Peter Frank mit dem Ende des NSU-Prozesses keinen Schlussstrich unter die Aufklärung zu ziehen. Daher bekräftigen wir unsere Forderung nach einer transparenten und lückenlosen parlamentarische Aufklärung des NSU-Komplexes.

 

  • Während wir anerkennen, dass es in den Verfassungsschutzbehörden, insbesondere in Niedersachsen, einen Kulturwandel als Reaktion auf den NSU gab, gibt es weiterhin die Notwendigkeit u.a. Grundsätzlich den Einsatz von V-Leuten zu diskutieren. Mindestforderung ist daher eine Überprüfung der in den Verfassungsschutzbehörden Beschäftigten auf eine rechtsradikale Einstellung. Fälle wie unter anderem des Oberstudienrats Björn Höcke zeigen aber auch, dass bei Verstößen gegen die Werte des Grundgesetzes ein konsequentes Vorgehen von Nöten ist.

 

  • Während sich Bundesinnenminister Horst Seehofer erst jetzt der echten Gefahr des Rechtsradikalismus bewusst wird, zeigt die Fehleinschätzung der Gewaltbereitschaft Rechtsradikaler in der Vergangenheit aber, dass eine grundlegende Neubeurteilung – auch vergangener Gewalttaten – notwendig ist. Ergänzend fordern wie wir eine selbstkritische Überprüfung der Ermittlungsergebnisse in den von Journalist*innen und zivilgesellschaftlichen Organisation benannten Fällen.

 

  • Um der großen Verantwortung, welche die Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlungsarbeit haben, gerecht zu werden, fordern wir eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden in Strafverfolgungsbehörden gegenüber rechter Gewalt. Dies kann durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt werden. Wir fordern ein klares und nachdrückliches Bekenntnis zum Grundgesetz und gegen Faschismus.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme