Res-4 Resolution: Kein Fußbreit dem rechten Terror!

Status:
Annahme

Am 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke in seinem Zuhause durch einen Kopfschuss brutal ermordet. Die Tat wird von der Bundesanwaltschaft aktuell als Attentat mit rechtsradikalem Hintergrund eingestuft.

Doch dieser Fall ist nur die erneut sichtbar werdende Spitze des Eisbergs von Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik, dessen Abwehr spätestens seit dem Bekanntwerden der Mordserie des NSU eine unserer vordringlichen Aufgaben hätte werden müssen. Doch was vielerorts wirklich passierte war ein Erstarken nationalistischer, fremdenfeindlicher Kräfte, wie der AfD, die mit ihrer Sprache solche Taten erst immer weiter in die Sphären des Machbaren gerückt haben. 

Die Liste der Gräueltaten, die Rechtsradikale dabei alleine in den letzten Jahren über uns gebracht oder zumindest geplant haben, ist lang und vielfältig. Teils richteten sich die Taten gegen Repräsentant*innen des Staates selbst, teils kamen sie gar aus Reihen des Staates, doch eins hatten sie immer gemeinsam: den Hass auf die, die zu uns kamen oder die, die sich für sie einsetzten. 

Der Messerangriff auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Oktober 2015 zeigt das, der Amoklauf des 18-jährigen Schülers David S. im Juli 2016 in München, bei dem er neun Menschen tötete, zeigt das, aber auch die Morddrohungen in den Jahren 2018 und 2019 mutmaßlich aus Kreisen der Frankfurter Polizei gegen die Anwältin Seda Basay-Yildiz, die unter anderem mehrere Opfer des NSU vertrat, zeigen das.  

Dabei kämpfen wir nicht nur in der Bundesrepublik gegen rechte Umtriebe. Symbolisch steht dafür eine Tat andernorts in Europa, die sich im Juli 2011 ereignete und die viele von uns bis heute sprachlos zurücklässt: Die Ermordung von 67 norwegischen Jungsozialist*innen bei einem Sommercamp auf der Insel Utøya durch den Rechtsterroristen Anders Behring Breivik. Oder auch Brenton Tarrant, der sich auf Breivik berief, und im März dieses Jahres in Christchurch auf Neuseeland 51 Menschen bei einem Anschlag auf zwei Moscheen erschoss. 

Für uns sind all das keine Einzelfälle mehr, sondern ein konkreter und teils koordinierter Angriff auf unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft! 

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen wir uns dabei gerade auch in unserer historisch gewachsenen Verantwortung und verurteilen all diese bekannten, aber auch die (noch) unbekannten Taten aufs Tiefste und wollen uns den Feind*innen unseres demokratisch verfassten Rechtsstaates entschlossen entgegenstellen.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Änderungsanträge
Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
Annahme Res-4-17 & 59 17 & 59 Jusos Bezirk Hannover 1.  Ergänze in Zeile 17 den folgenden Absatz:   Anderseits sehen wir aber auch, dass es erste positive Entwicklungen gegeben hat: So unter anderem als Konsequenz aus dem NSU-Prozesses die Neubesetzung des Generalbundesanwalts mit Dr. Peter Frank, seit dessen Amtsantritt es einen massiven Anstieg an Anti-Terror-Verfahren sowie Anklagen gegen rechte Gruppen gab.   2. Ergänze nach Z. 59 die folgenden Punkte:  
  • Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Ermordung Lübckes um insbesondere etwaige Verstrickungen zwischen dem Tatverdächtigen und organisierten rechtsradikalen Strukturen, wie beispielsweise Combat 18 aufzudecken. Angesichts der offensichtlichen Ermittlungspannen und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex unterstützen wir die Forderung des Generalbundesanwalts Peter Frank mit dem Ende des NSU-Prozesses keinen Schlussstrich unter die Aufklärung zu ziehen. Daher bekräftigen wir unsere Forderung nach einer transparenten und lückenlosen parlamentarische Aufklärung des NSU-Komplexes.
 
  • Während wir anerkennen, dass es in den Verfassungsschutzbehörden, insbesondere in Niedersachsen, einen Kulturwandel als Reaktion auf den NSU gab, gibt es weiterhin die Notwendigkeit u.a. Grundsätzlich den Einsatz von V-Leuten zu diskutieren. Mindestforderung ist daher eine Überprüfung der in den Verfassungsschutzbehörden Beschäftigten auf eine rechtsradikale Einstellung. Fälle wie unter anderem des Oberstudienrats Björn Höcke zeigen aber auch, dass bei Verstößen gegen die Werte des Grundgesetzes ein konsequentes Vorgehen von Nöten ist.
 
  • Während sich Bundesinnenminister Horst Seehofer erst jetzt der echten Gefahr des Rechtsradikalismus bewusst wird, zeigt die Fehleinschätzung der Gewaltbereitschaft Rechtsradikaler in der Vergangenheit aber, dass eine grundlegende Neubeurteilung – auch vergangener Gewalttaten – notwendig ist. Ergänzend fordern wie wir eine selbstkritische Überprüfung der Ermittlungsergebnisse in den von Journalist*innen und zivilgesellschaftlichen Organisation benannten Fällen.
 
  • Um der großen Verantwortung, welche die Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlungsarbeit haben, gerecht zu werden, fordern wir eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden in Strafverfolgungsbehörden gegenüber rechter Gewalt. Dies kann durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt werden. Wir fordern ein klares und nachdrückliches Bekenntnis zum Grundgesetz und gegen Faschismus.
 
Beschluss: Resolution: Kein Fußbreit dem rechten Terror!
Text des Beschlusses:

Am 2. Juni 2019 wurde der Kasseler Regierungspräsident Walter Lübcke in seinem Zuhause durch einen Kopfschuss brutal ermordet. Die Tat wird von der Bundesanwaltschaft aktuell als Attentat mit rechtsradikalem Hintergrund eingestuft.

Doch dieser Fall ist nur die erneut sichtbar werdende Spitze des Eisbergs von Rechtsterrorismus in der Bundesrepublik, dessen Abwehr spätestens seit dem Bekanntwerden der Mordserie des NSU eine unserer vordringlichen Aufgaben hätte werden müssen. Doch was vielerorts wirklich passierte war ein Erstarken nationalistischer, fremdenfeindlicher Kräfte, wie der AfD, die mit ihrer Sprache solche Taten erst immer weiter in die Sphären des Machbaren gerückt haben. Anderseits sehen wir aber auch, dass es erste positive Entwicklungen gegeben hat: So unter anderem als Konsequenz aus dem NSU-Prozesses die Neubesetzung des Generalbundesanwalts mit Dr. Peter Frank, seit dessen Amtsantritt es einen massiven Anstieg an Anti-Terror-Verfahren sowie Anklagen gegen rechte Gruppen gab.

Die Liste der Gräueltaten, die Rechtsradikale dabei alleine in den letzten Jahren über uns gebracht oder zumindest geplant haben, ist lang und vielfältig. Teils richteten sich die Taten gegen Repräsentant*innen des Staates selbst, teils kamen sie gar aus Reihen des Staates, doch eins hatten sie immer gemeinsam: den Hass auf die, die zu uns kamen oder die, die sich für sie einsetzten.

Der Messerangriff auf die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker im Oktober 2015 zeigt das, der Amoklauf des 18-jährigen Schülers David S. im Juli 2016 in München, bei dem er neun Menschen tötete, zeigt das, aber auch die Morddrohungen in den Jahren 2018 und 2019 mutmaßlich aus Kreisen der Frankfurter Polizei gegen die Anwältin Seda Basay-Yildiz, die unter anderem mehrere Opfer des NSU vertrat, zeigen das.

Dabei kämpfen wir nicht nur in der Bundesrepublik gegen rechte Umtriebe. Symbolisch steht dafür eine Tat andernorts in Europa, die sich im Juli 2011 ereignete und die viele von uns bis heute sprachlos zurücklässt: Die Ermordung von 67 norwegischen Jungsozialist*innen bei einem Sommercamp auf der Insel Utøya durch den Rechtsterroristen Anders Behring Breivik. Oder auch Brenton Tarrant, der sich auf Breivik berief, und im März dieses Jahres in Christchurch auf Neuseeland 51 Menschen bei einem Anschlag auf zwei Moscheen erschoss.

Für uns sind all das keine Einzelfälle mehr, sondern ein konkreter und teils koordinierter Angriff auf unsere Demokratie und unsere vielfältige Gesellschaft!

Als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sehen wir uns dabei gerade auch in unserer historisch gewachsenen Verantwortung und verurteilen all diese bekannten, aber auch die (noch) unbekannten Taten aufs Tiefste und wollen uns den Feind*innen unseres demokratisch verfassten Rechtsstaates entschlossen entgegenstellen.

  • Wir fordern eine lückenlose Aufklärung der Ermordung Lübckes um insbesondere etwaige Verstrickungen zwischen dem Tatverdächtigen und organisierten rechtsradikalen Strukturen, wie beispielsweise Combat 18 aufzudecken. Angesichts der offensichtlichen Ermittlungspannen und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden im NSU-Komplex unterstützen wir die Forderung des Generalbundesanwalts Peter Frank mit dem Ende des NSU-Prozesses keinen Schlussstrich unter die Aufklärung zu ziehen. Daher bekräftigen wir unsere Forderung nach einer transparenten und lückenlosen parlamentarische Aufklärung des NSU-Komplexes.
  • Während wir anerkennen, dass es in den Verfassungsschutzbehörden, insbesondere in Niedersachsen, einen Kulturwandel als Reaktion auf den NSU gab, gibt es weiterhin die Notwendigkeit u.a. Grundsätzlich den Einsatz von V-Leuten zu diskutieren. Mindestforderung ist daher eine Überprüfung der in den Verfassungsschutzbehörden Beschäftigten auf eine rechtsradikale Einstellung. Fälle wie unter anderem des Oberstudienrats Björn Höcke zeigen aber auch, dass bei Verstößen gegen die Werte des Grundgesetzes ein konsequentes Vorgehen von Nöten ist.
  • Während sich Bundesinnenminister Horst Seehofer erst jetzt der echten Gefahr des Rechtsradikalismus bewusst wird, zeigt die Fehleinschätzung der Gewaltbereitschaft Rechtsradikaler in der Vergangenheit aber, dass eine grundlegende Neubeurteilung – auch vergangener Gewalttaten – notwendig ist. Ergänzend fordern wie wir eine selbstkritische Überprüfung der Ermittlungsergebnisse in den von Journalist*innen und zivilgesellschaftlichen Organisation benannten Fällen.
  • Um der großen Verantwortung, welche die Strafverfolgungsbehörden bei der Ermittlungsarbeit haben, gerecht zu werden, fordern wir eine Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeitenden in Strafverfolgungsbehörden gegenüber rechter Gewalt. Dies kann durch die Zusammenarbeit zivilgesellschaftlichen Organisationen unterstützt werden. Wir fordern ein klares und nachdrückliches Bekenntnis zum Grundgesetz und gegen Faschismus.
Beschluss-PDF: