Ge-06-

Der Bezirksparteitag möge beschließen:

 

Im Rahmen der von der Ampelkoalition angestrebten Annäherung des kirchlichen Arbeitsrechts an das allgemeine Arbeitsrecht fordern wir die folgenden Eckpunkte:

  • das Arbeitsrecht der Kirchen ist abzuschaffen
  • den kirchlichen Beschäftigten sind volle gewerkschaftliche Rechte zuzugestehen
  • es sind Tarifverhandlungen mit den Gewerkschaften aufzunehmen
  • das Streikrecht ist auch für Beschäftigte in kirchlichen Einrichtungen zu gewähren
  • das Betriebsverfassungsgesetz und die Gesetze zur Unternehmensmitbestimmung wird auch in kirchlichen Einrichtungen volle Anwendung finden
  • Um queere Menschen zu schützen, muss das Diskriminierungsverbot auch bei kirchlichen Arbeitgeber*innen durchgesetzt werden.
  • Bei der Vergabe von Aufträgen an kirchliche Träger muss zwingend auf die Einhaltung von Arbeitnehmer*innenrechten geachtet werden

Tanzverbot abschaffen

„Stille Feiertage” – an diesen Tagen gilt ein durch die Bundesländer geregeltes öffentliches Tanzverbot. Wie genau dieses Verbot ausgestaltet ist und an welchen Tagen es gilt, variiert zwischen den Ländern. Es kann zusätzlich zum Verbot von öffentlichen Tanzveranstaltungen z.B. auch das Verbot von Sportveranstaltungen umfassen. Immer wieder protestieren Jusos in lokalen, progressiven Bündnissen gegen diesen Zwang zur Andächtigkeit. Wir fordern weiterhin die Abschaffung jeglicher Tanzverbote.

 

Lückenlose Aufklärung statt Schweigekartell

Nach wie vor hält die Debatte um sexuelle Gewalt gegen Kinder in kirchlichen Einrichtungen und durch kirchliche Würdenträger an. Insbesondere die katholische Kirche wird immer wieder durch neue Gutachten in einzelnen Bistümern, vor allem aber durch die dortigen Verschleierungsversuche erschüttert. Auch dieser Umgang mit strukturell bedingten Verbrechen in der eigenen Organisation führt zu zahlreichen Kirchenaustritten. Erschütternd ist aber nicht nur, wie Bischöfe und andere Personen innerhalb der Kirche die Verantwortlichen geschützt und die Aufklärung der Verbrechen blockiert haben. Erschütternd ist auch, wie viel Vertrauen staatliche Institutionen in die interne Aufarbeitung der Kirche gesetzt haben. Der Staat hat eine Nachsicht gegenüber der (katholischen) Kirche walten lassen, wie sie in anderen Kontexten kaum denkbar wäre. Als die katholische Bischofskonferenz 2019 beispielsweise einen „Missbrauchsbericht” veröffentlichte, waren darin Fälle enthalten, die der Justiz bis dahin nicht bekannt gewesen waren. Die Kirche erstattete jedoch keine Anzeige und benannte auch keine Täter. Die Kirche sieht solche Fälle immer noch viel zu oft als interne Angelegenheiten, die sie durch kirchenrechtliche Sanktionen ahnden könne. Dazu kommen staatliche Ermittlungsbehörden, die deutlich zögerlicher bei der Beweissicherung vorgehen, als sie es gegenüber weltlichen Organisationen tun würden. Diese Zurückhaltung muss ein Ende haben! Verbrechen innerhalb der Kirche, vor allem wenn Minderjährige zu Schaden kommen, müssen durch staatliche Ermittlungsbehörden lückenlos aufgeklärt werden.

 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK