A- Recht auf Teilhabe durch das Recht auf Vorhaltung analoger Dienstleistungen 

Status:
Überweisung

Alle Bürgerinnen und Bürger haben das Recht, bei staatlichen, kommunalen und notwendigen kommerziellen Dienstleistungen diese Leistungen auch analog wahrnehmen zu können.

 

 

Begründung:

Es leben in Deutschland über zehn Prozent der Bevölkerung ohne Internetzugang. Wie viele Bürgerinnen und Bürger darüber hinaus trotz Zugangs keine Erfahrung mit digitalen Angeboten über das Internet haben, lässt sich allenfalls grob schätzen. Die gewünschte, zunehmende Digitalisierung von Dienstleistungen vergrößert damit die Kluft zwischen denen, die im Umgang damit erfahren sind, und denen, die das nicht sind. Zugleich schließt sie einen nicht unerheblichen Teil der Bevölkerung von der Wahrnehmung solcher Angebote aus. Zumindest bei staatlichen und kommunalen Dienstleistungen, aber auch bei kommerziellen Angeboten, die wie Bankgeschäfte für alle oder wie Bahnfahren im Alltag nicht zu umgehen sind, muss ein analoger Zugang angeboten werden.  

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisen an: Bezirksvorstand
Überweisungs-PDF: