Aus Gerechtigkeitsgründen und zur Stabilisierung der Staatsfinanzen wird die Vermögenssteuer nach dem Vermögensteuergesetz (VStG) in nun rechtmäßiger Weise wiederbelebt.
Vermögen oberhalb eines Freibetrages von zwei Millionen Euro wird wieder mit einem Prozent pro Jahr besteuert werden. Grundlage der Berechnung der neu zu regelnden Steuer sind die Grundsätze, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 22. Juni 1995 (2 BvL 37/91) aufgestellt hat.
Die Missachtung der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist an den Bundesgesetzgeber für eine gebotene Neuregelung bis zum 31. Dezember 1996 hat zu Einnahmeausfällen bei den Bundesländern in mindestens zweistelligen Milliardenbeträgen geführt; der Bund erstattet den Ländern die Einnahmeausfälle.
Die Einnahmen aus der neu geregelten Vermögensteuer sollen mindestens zur Hälfte den Kommunen zugutekommen.
Die Vermögensteuer – einst von Theo Waigel (CSU) als unabdingbare Gerechtigkeitssteuer bezeichnet – setzt den Gerechtigkeitsgedanken um und ist als einzige Maßnahme geeignet, die immer weiter auseinanderklaffende Schere zwischen Arm und Reich wieder ansatzweise zu schließen.
Nach Studien des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) ist die ungleiche Vermögensverteilung in ganz Europa nirgendwo so ausgeprägt wie in Deutschland.
Die Vermögensteuer setzt unseren Grundsatz der Solidarität in die Tat um, wonach starke Schultern mehr tragen können als schwache, und ist langfristig dazu geeignet, die jeden Endverbraucher treffende Umsatzsteuer wieder zu senken.
Im Übrigen trägt die Vermögensteuer als volkswirtschaftlich ankurbelnde Steuer dazu bei, den Weg aus der Finanzkrise zu weisen, indem sie angelegtes bzw. liegendes Vermögen löst und in den Wirtschaftskreislauf zurückführt.
Da die jährlichen Erträge auf das zu besteuernde Vermögen einen Steuersatz der Vermögensteuer von einem Prozent im Regelfall deutlich übersteigen, ist die verfassungsmäßige Neuregelung der Vermögensteuer für die Betroffenen auch zumutbar.
Schon die Steuereinnahmen von weniger als 1 der vermögensten Privatpersonen reichen zur Deckung sämtlicher Kosten der zur Erhebung der Steuer erforderlichen Steuerverwaltung aus.
Auch in anderen westlichen Industrienationen, in denen Substanzsteuern erhoben werden, ist es nicht zu einer von den Konservativen behaupteten Massenflucht von Steuerpflichtigen gekommen.
Das gute und tragfähige Bildungskonzept der SPD muss vor dem Hintergrund der angestrebten Gebührenfreiheit zur Unterfütterung seiner Glaubwürdigkeit auch eine solide finanzielle Grundlage haben.
Daher braucht Deutschland die Vermögensteuer für mehr Gerechtigkeit und Chancengleichheit für alle.
Der Bundesgesetzgeber hat durch den genannten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (2 BvL 37/91) ausdrücklich die Pflicht zur Neuregelung auferlegt bekommen und befindet sich mit der Umsetzung dieses Gebots seit 25 Jahren in Verzug.
Durch den Verzicht auf Einnahmen aus einer verfassungsrechtlich gebotenen Vermögensteuer und Bevorzugung der Hinnahme solcher Kürzungen geben Demokratien ihre Gestaltungsmacht als wirksamstes Mittel gegen Politikverdrossenheit und antidemokratische Strömungen insoweit bereitwillig aus der Hand.
Eine der Folgen ist die wachsende Abkehr von der Politik in der Bevölkerungund eine Verwaltung des Missstandes, welche das Einordnung der Demokratie als beste und gerechteste aller Staatsformen für viele in Frage stellt.
Die Bundesländer sind vor dem Hintergrund der vom Bund auferlegten strengeren Schuldenbremse dringend auf diese Gelder angewiesen – für eine bessere Bildung, für bessere Schulen, für Lernmittelfreiheit, für eine bessere Ausstattung der Kindergärten und Krippen, für eine wertschätzendere Bezahlung in der Pflege, im Bereich der Medizin, der Erziehung, in den Schulen, in der Sozial- und Jugendarbeit und auch im Bereich Polizei und Justiz.
Die öffentliche Hand ist mit einer Vielzahl an Herausforderungen konfrontiert. Zugleich existiert eine angespannte Haushaltslage, auch ausgelöst durch diverse Krisen, Krieg, Inflation und Zinsdruck, die sie zu lähmen und handlungsunfähig zu machen droht. Während Sondervermögen und der Verkauf von Staatsanleihen die schnelle Handlungsfähigkeit der Bundesregierung auch in Notsituationen sicherstellt, steht den Kommunen ein ungleich weniger wirkmächtiges Repertoire an Werkzeugen zur Sicherung ihrer Finanzen zur Verfügung.
Ihnen drohen stattdessen Kürzungen in Millionenhöhe, die hauptsächlich die freiwilligen Leistungen – Kunst, Kultur, Soziales, Wohnen – und damit die Finanzschwächsten der Gesellschaft treffen.
Die Neuregelung der Vermögensteuer ist daher ein probates Mittel, um die Handlungsautonomie auch im kommunalen Raum wieder zu gewährleisten und Politik nicht nur sichtbar, sondern auch erlebbar zu machen.
Die verfassungsgemäße Neuregelung der Vermögensteuer ist daher nicht nur verfassungsrechtlich dringend geboten.
Adressat:
SPD-Bundestagsfraktion
Änderungsanträge
Status | Kürzel | Zeile | AntragstellerInnen | Text | |
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Annahme | F-06- | Streiche Zeile 11-17: "Die Missachtung der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist an den Bundesgesetzgeber für eine gebotene Neuregelung bis zum 31. Dezember 1996 hat zu Einnahmeausfällen bei den Bundesländern in mindestens zweistelligen Milliardenbeträgen geführt; der Bund erstattet den Ländern die Einnahmeausfälle." |