1. Stimmberechtigte Mitglieder sind die nach § 6 (1) des Bezirksstatuts auf den Unterbezirksparteitagen gewählten Delegierten, die Mitglieder des Bezirksvorstandes sowie die von den Arbeitsgemeinschaften, Arbeitskreisen und Themenforen entsandten Delegierten, sofern sie vom Bezirksvorstand eingerichtet wurden.
    Das Recht zur Teilnahme an Diskussionen haben die im Statut des Bezirks Hannover unter § 6 aufgeführten Teilnehmer/innen.
    Das Recht der Abstimmung haben die im Bezirksstatut unter § 6 (1) aufgeführten Teilnehmer/innen.
  2. Die Beschlüsse des Parteitages werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit das Statut der Partei nichts Anderes vorschreibt. Die Wahlen werden mit einem elektronischen Wahlsystem durchgeführt.
  3. Wortmeldungen zur Aussprache müssen schriftlich beim Präsidium eingereicht werden.
  4. Die Redezeit der Diskussionsredner/in beträgt fünf Minuten. Zur gleichen Sache erhält der/die Redner/in höchstens zweimal das Wort.
  5. Das Wort zur Geschäftsordnung wird außerhalb der Reihenfolge der übrigen Wortmeldungen erteilt. Über Anträge zur Geschäftsordnung wird abgestimmt, nachdem ein/e Redner/in für und ein/e Redner/in gegen den Antrag zu sprechen Gelegenheit hatte.
  6. Anträge auf Schluss der Debatte können nur von Teilnehmer/innen gestellt werden, die im Verlauf der Debatte noch nicht gesprochen haben.
  7. Persönliche Bemerkungen sind nur am Schluss einer Debatte oder nach einer Abstimmung zulässig.
  8. Bei Abstimmungen wird mit einfacher Mehrheit entschieden, soweit die Statuten oder die Geschäftsordnung nichts Anderes bestimmen. Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung.
  9. Während des Parteitages gestellte Sachanträge (Initiativanträge) werden behandelt, wenn sie beim Präsidium bis 12.30 Uhr schriftlich eingereicht und von mindestens 40 Delegierten aus vier Delegiertengruppen (Unterbezirke bzw. Bezirksvorstand) nach § 6 Absatz 1 des Bezirksstatuts unterschrieben worden sind und der Parteitag der Behandlung zustimmt.
    Personelle Vorschläge, die während des Bezirksparteitages eingereicht werden, bedürfen der Unterstützung von mindestens 40 Delegierten aus vier Delegiertengruppen (Unterbezirke bzw. Bezirksvorstand); sie müssen bis spätestens 12.30 Uhr beim Präsidium eingereicht werden.
  10. Änderungen zur Geschäftsordnung bzw. Abweichungen zur Tagesordnung sind nur zulässig, wenn mindestens dreiviertel der Teilnehmer/innen des Bezirksparteitages ihre Zustimmung geben.