Ge-11 Gebührenfreier Kirchenaustritt
Die Gebühr (zwischen 10,00 und 31,00 Euro), die momentan in allen Bundesländer (Ausnahmen Bremen und Brandenburg) beim Kirchenaustritt erhoben wird, muss mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden.
Die Gebühr (zwischen 10,00 und 31,00 Euro), die momentan in allen Bundesländer (Ausnahmen Bremen und Brandenburg) beim Kirchenaustritt erhoben wird, muss mit sofortiger Wirkung abgeschafft werden.