F-01 Zukunftsgeld für Kommunen - Handlungsfähigkeit für Zukunftsinvestitionen ermöglichen

Status:
Annahme

Die SPD setzt sich auf Ebene der Region Hannover, des Landes Niedersachsens und der Bundesrepublik Deutschland für die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen ein:  

  • Eine bedarfsorientierte Ausgleichszahlung an finanzschwache Kommunen, die die Mehrbelastung der kommunalen Haushalte durch das gestiegene Zinsniveau kompensiert. 
  • Eine deutliche Stärkung des Prinzips der Konnexität. Im Zuge der Auferlegung neuer Aufgaben durch eine übergeordnete Gebietskörperschaft muss diese gleichzeitig die Finanzierung der Aufgabe auf kommunaler Ebene sicherstellen. 
  • Eine Einschränkung der immer stärkeren Etablierung befristeter Förderprogramme, zu Gunsten einer unmittelbaren Erhöhung der Finanzausstattung der Kommunen. 
  • Eine stärkere Bindung der Konfinanzierungsanteile im Rahmen sinnvoller Förderprogramme an die Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Sinnvolle Förderprogramme sind ferner effizienter und zeitlich variabler auszugestalten.
  • Die Streichung der Paragrafen Art. 109 Abs.2, 3 und 5 und 115 GG aus dem Grundgesetz.
    Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie der Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen ersatzlose Streichung einsetzen.
  • Gleichermaßen die Anpassung des Art. 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 104 EGV) zur Abschaffung der Neuverschuldungsdeckelung im Rahmen der europäischen Maastricht-Kriterien.
  • Eine gemeinsames Bund-Länder-Anleihe (z.B.
    Green Bond, Deutschlands-Bond gemeinsam
    mit den Kommunen, um von günstigen Kre-
    ditbedingungen des Bundes und der Länder zu
    profitieren.
    Begründung:

    Viele Kommunen stehen im Kontext von immer zahlreicheren Aufgaben, steigender Zinsen und einem hohen Investitionsbedarf bei gleichzeitigen Kostensteigerungen unter einem immensen finanziellen Druck. Insbesondere finanzschwache Kommunen sehen sich kaum im Stande, eine Daseinsvorsorge auf hohem, regionalem Niveau sicherzustellen. Diese Entwicklung gefährdet die Zukunftsfähigkeit unserer Kommunen. Ein Zukunftsgeld für Kommunen soll die Handlungsfähigkeit mit Blick auf Zukunftsinvestitionen auch in diesem Kontext sicherstellen. 

    Hierzu gehört eine sofortige Unterstützung verschuldeter Kommunen in Anbetracht der gestiegenen Zinsumgebung, damit diese Kommunen nicht von der zunehmenden Zinslast in ihren Ergebnishaushalten erdrückt werden. Es muss zwingend verhindert werden, dass Kommunen allein durch zusätzliche Zinsaufwendungen keine genehmigungsfähigen Haushalte mehr aufstellen können, ohne ihren letzten Spielraum für notwendige Ausgaben vor Ort herzugeben. Das gestiegene Zinsniveau gefährdet zudem die Möglichkeit 

    Empfehlung der Antragskommission:
    Annahme in der Fassung der AK
    Version der Antragskommission:

    Die SPD setzt sich auf Ebene des Landes Niedersachsens und der Bundesrepublik Deutschland für die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen ein:  

    • Eine bedarfsorientierte Ausgleichszahlung an finanzschwache Kommunen, die die Mehrbelastung der kommunalen Haushalte durch das gestiegene Zinsniveau kompensiert. 
    • Eine deutliche Stärkung des Prinzips der Konnexität. Im Zuge der Auferlegung neuer Aufgaben durch eine übergeordnete Gebietskörperschaft muss diese gleichzeitig die Finanzierung der Aufgabe auf kommunaler Ebene sicherstellen. 
    • Eine Einschränkung der immer stärkeren Etablierung befristeter Förderprogramme, zu Gunsten einer unmittelbaren Erhöhung der Finanzausstattung der Kommunen. 
    • Eine stärkere Bindung der Konfinanzierungsanteile im Rahmen sinnvoller Förderprogramme an die Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Sinnvolle Förderprogramme sind ferner effizienter und zeitlich variabler auszugestalten.
    • Die Streichung der Paragrafen Art. 109 Abs. 2, 3 und 5 und 115 GG aus dem Grundgesetz. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundestag sowie der Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen ersatzlose Streichung einsetzen.
    • Gleichermaßen die Anpassung des Art. 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 104 EGV) zur Abschaffung der Neuverschuldungsdeckelung im Rahmen der europäischen Maastricht-Kriterien.
    • Eine gemeinsames Bund-Länder-Anleihe (z.B. Green Bond, Deutschlands-Bond gemeinsam mit den Kommunen, um von günstigen Kreditbedingungen des Bundes und der Länder zu profitieren. 

     

    Adressaten:

    SPD-Bundestagsfraktion

    SPD-Landtagsfraktion

    SPD-Bundesparteitag

    SPD-Parteivorstand

    Änderungsanträge
    Status Kürzel Zeile AntragstellerInnen Text PDF
    Annahme F-01- Streiche Z. 24-34: "• Die Streichung der Paragrafen Art. 109 Abs.2, 3 und 5 und 115 GG aus dem Grundgesetz. Die sozialdemokratische Fraktion im Bundes-tag sowie der Parteivorstand sollen sich zum nächstmöglichen Zeitpunkt für dessen ersatzlose Streichung einsetzen. • Gleichermaßen die Anpassung des Art. 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ex-Artikel 104 EGV) zur Abschaffung der Neuverschuldungsdeckelung im Rahmen der europäischen Maastricht-Kriterien"  
      Ersetze:
      • "Eine Anpassung des EU-Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission zur Abschaffung der Neuverschuldungsdeckelung im Rahmen der Eurpäischen Maastricht-Kriterien"
      • "Wenn das erfolgt ist, wollen wir das Grundgesetz ändern um die starre Schuldenbremse aufzuheben um endlich wieder Investitionen zu ermöglichen."
      Beschluss: Zukunftsgeld für Kommunen - Handlungsfähigkeit für Zukunftsinvestitionen ermöglichen
      Text des Beschlusses:

      Die SPD setzt sich auf Ebene der Region Hannover, des Landes Niedersachsens und der Bundesrepublik Deutschland für die folgenden Maßnahmen zur Verbesserung der Finanzausstattung der Kommunen ein:  

      • Eine bedarfsorientierte Ausgleichszahlung an finanzschwache Kommunen, die die Mehrbelastung der kommunalen Haushalte durch das gestiegene Zinsniveau kompensiert. 
      • Eine deutliche Stärkung des Prinzips der Konnexität. Im Zuge der Auferlegung neuer Aufgaben durch eine übergeordnete Gebietskörperschaft muss diese gleichzeitig die Finanzierung der Aufgabe auf kommunaler Ebene sicherstellen. 
      • Eine Einschränkung der immer stärkeren Etablierung befristeter Förderprogramme, zu Gunsten einer unmittelbaren Erhöhung der Finanzausstattung der Kommunen. 
      • Eine mittelfristige Anpassung der Schuldenbremse zur Sicherstellung notwendiger Zukunftsinvestitionen.
      • Eine Anpassung des EU-Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission zur Abschaffung der Neuverschuldungsdeckelung im Rahmen der Eurpäischen Maastricht-Kriterien.
      • Eine stärkere Bindung der Konfinanzierungsanteile im Rahmen sinnvoller Förderprogramme an die Finanzkraft der jeweiligen Kommune. Sinnvolle Förderprogramme sind ferner effizienter und zeitlich variabler auszugestalten.
      • Eine Anpassung des EU-Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Kommission zur Abschaffung der Neuverschuldungsdeckelung im Rahmen der Eurpäischen Maastricht-Kriterien
      • Wenn das erfolgt ist, wollen wir das Grundgesetz ändern um die starre Schuldenbremse aufzuheben um endlich wieder Investitionen zu ermöglichen
      • Eine gemeinsames Bund-Länder-Anleihe (z.B.
        Green Bond, Deutschlands-Bond gemeinsam
        mit den Kommunen, um von günstigen Kre-
        ditbedingungen des Bundes und der Länder zu
        profitieren.
          Beschluss-PDF:
          Überweisungs-PDF: