GS-27 Wohnraum für Studierende

Status:
Annahme

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Förderung  für den studentischen Wohnheimneubau durch die Niedersächsischen Studentenwerke im Landeshaushalt einzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, wie bei den Hochschulpakten, die Länder bei der Förderung der Studentenwerke ausreichend zu unterstützen.

Um den nötigen Bedarf an bezahlbarem, studiengerechtem Wohnraum zu decken, ist

  1. eine ausreichende Gesamt-Förderung bereitzustellen. Dabei muss auch der Erhalt des Bestands durch Förderung von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden;
  2. eine ausreichende Förderung pro Wohnheimplatz durch Zuschüsse bereitzustellen; die Förderung sollte so gestaltet werden, dass die Kostenmiete sich an der BAföG-Wohnkostenpauschale für die auswärtige Unterbringung orientiert.
  3. ist darauf hinzuwirken, kostentreibende bau-, bauunterhaltungs- und betriebskostentreibende – Auflagen und gesetzliche Vorgaben zu reduzieren,
  4. eine Bindung der Fördermittel für den sozialen Zweck und durch geeignete Vorgaben eine dauerhafte Vermietung nach dem sozialen Förderzweck sicherzustellen.
Begründung:

Erstmals seit vielen Jahren gibt es im Landeshauhalt wieder Fördermittel für den studentischen Wohnheimbau. Diese sind allerdings nicht ausreichend. So können in Niedersachsen mit den aktuell verfügbaren Mitteln nur wenige Plätze geschaffen werden. Die Schaffung von Studierendenwohnheimplätzen entlastet unmittelbar auch den allgemeinen Wohnungsmarkt.  Bezahlbare Studierendenwohnheimplätze haben eine wichtige preisdämpfende Funktion für den studentischen wie auch für den allgemeinen Wohnungsmarkt. Die Bestandssicherung und Anpassung an die aktuellen Standards (z.B. Energie, Brandschutz, Gesundheitsschutz, auch Komfort) hat ebenfalls eine große Bedeutung: Ohne umfangreiche Sanierungsmaßnahmen droht preisgünstiger studentischer Wohnraum verloren zu gehen. Hier muss die Landesförderung die nötige Flexibilität haben, auch diese Maßnahmen zu unterstützen.

Daher ist für die Zukunft eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung des Landes für die niedersächsischen Studentenwerke erforderlich, damit weiterer dringend benötigter, bezahlbarer Wohnraum für Studierende entstehen kann. Hierbei sind die Förderkonditionen für den Studierendenwohnheimbau zu verbessern, um bezahlbaren und studiengerechten Wohnraum zu schaffen und zu erhalten.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, sich für einen bedarfsgerechten Ausbau der Förderung  für den studentischen Wohnheimneubau durch die Niedersächsischen Studentenwerke im Landeshaushalt einzusetzen. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, wie bei den Hochschulpakten, die Länder bei der Förderung der Studentenwerke ausreichend zu unterstützen.

Um den nötigen Bedarf an bezahlbarem, studiengerechtem Wohnraum zu decken, ist

  1. eine ausreichende Gesamt-Förderung bereitzustellen. Dabei muss auch der Erhalt des Bestands durch Förderung von Sanierungsmaßnahmen berücksichtigt werden;
  2. eine ausreichende Förderung pro Wohnheimplatz durch Zuschüsse bereitzustellen; die Förderung sollte so gestaltet werden, dass die Kostenmiete sich an der BAföG-Wohnkostenpauschale für die auswärtige Unterbringung orientiert.
  3. ist darauf hinzuwirken, kostentreibende bau-, bauunterhaltungs- und betriebskostentreibende – Auflagen und gesetzliche Vorgaben zu reduzieren,
  4. eine Bindung der Fördermittel für den sozialen Zweck und durch geeignete Vorgaben eine dauerhafte Vermietung nach dem sozialen Förderzweck sicherzustellen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: