B-2 Wiedereinführung elementarer Sozialleistungen/BAföG als Vollzuschuss

Status:
Überweisung

Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) werden für alle Berechtigten als Vollzuschuss eingeführt, die Altersgrenze von 30 Jahren wird abgeschafft.

Begründung:

Viele Menschen fühlen sich von der Politik im Stich gelassen und merken, dass die soziale Sicherheit durch die Kürzungspolitik der letzten 20 Jahre stark nachgelassen hat.

In Zeiten der höchsten Steuereinnahmen aller Zeiten ist die Wiedereinführung der o.a. Leistung für den sozialen Frieden in Deutschland unerlässlich.

Empfehlung der Antragskommission:
Überweisung an den ordentlichen Bezirksparteitag 2021
Version der Antragskommission:

Siehe B-1.

Beschluss: Wiedervorlage dieses Antrags im Jahr 2021
Text des Beschlusses:

Hinweis:

Am 17. Mai 2019 hat der Deutsche Bundestag das 26. BAföG-Änderungsgesetz beschlossen. In Kraft treten sollen die Änderungen zum Wintersemester 2019/2020.

Es ist zum aktuellen Zeitpunkt eher nicht angebracht, erneut Forderungen zu einer weiteren Änderung auf den Weg zu bringen. Vielmehr sollten die jetzigen Regelungen ihre Wirksamkeit entfalten können und Anpassungen erst nach einer bestimmten Zeit vorgenommen werden.

 

Wiedereinführung elementarer Sozialleistungen/BAföG als Vollzuschuss

 

Wir fordern, dass Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BAföG) für alle Berechtigten als Vollzuschuss eingeführt werden und die Altersgrenze von 30 Jahren abgeschafft wird.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: