Die SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Landtagsfraktion werden innerhalb ihrer Zuständigkeit auf Bundes- und Landesebene aufgefordert, Schwangere und junge Mütter besser zu versorgen und zu unterstützen.
Schwangerschaft und Geburt sind für Frauen regelmäßig ein einschneidendes Ereignis. Körperliche und seelische Veränderungen gehen damit ebenso einher wie das Bedürfnis nach Schutz und gesellschaftlicher Unterstützung. Nicht für alle Frauen bedeuten Schwangerschaft und Geburt Glück und Zufriedenheit im Kreis einer Geborgenheit schenkenden Familie. Es gibt auch Sorgen, Ängste und (finanzielle) Verluste.
Wir wollen Frauen auf ihrem Weg in Schwangerschaft, bei und nach Geburt stärken und verdeutlichen, dass Familiengründung eine große gesellschaftliche Dimension hat.
Unsere Forderungen:
- Wir brauchen mehr gynäkologische Praxen und Hebammen. Zurzeit erweist sich die Suche nach einer Praxis und einer Hebamme für die Zeit vor und nach Geburt als sehr schwierig und zeitaufwändig. Es braucht mehr Werbung für diese Berufsgruppen, eine bessere gesellschaftliche Anerkennung ihrer Arbeit und damit einhergehend ihrer Bezahlung. Hebammenzentralen müssen flächendeckend verankert werden.
- Aufsuchende Mütterberatung, z.B. durch die Gemeindeschwester oder Krankenschwester, erleichtert jungen Müttern die Organisation, nimmt ihnen Wege ab und ist zugleich frei von dem Stigma, dass hier wohlmöglich „nach dem Rechten geschaut“ werden muss.
- Wir wollen Schwangeren freistellen, ob sie sich für eine Beendigung ihrer Schwangerschaft entscheiden, zugleich aber Bedingungen schaffen, die es der Schwangeren erleichtern, ihr Kind trotz schwieriger Umstände doch zu gebären. Die personelle und finanzielle Stärkung von Beratungseinrichtungen, wie etwa der AWO, spielt dabei eine entscheidende Rolle. Das Land steht in der Pflicht, diese Beratungsstellen zeitnah in dieser Weise auszustatten.
- Zu den Beratungsleistungen gehört ein Gesprächsangebot über Adoptionsmöglichkeiten und über konkrete Unterstützung finanzieller oder persönlicher Art. Das kann z.B. der Aufenthalt in einer geschützten Umgebung für junge Mütter sein, in der sie ihre Ausbildung beenden und den Umgang mit ihrem Kind erlernen. Die seelsorgerische Leistung der Beratungsstellen umfasst außerdem Umgang mit Fehl- und Todgeburten oder der Umgang mit dem Schwangerschaftsabbruch.
Nicht selten kommt es im Vorfeld der Geburt oder nach der Geburt zu psychischen Krisen. Die häusliche Situation, die am Arbeitsplatz oder in der Ausbildung verändern sich gravierend. Die dadurch ausgelösten Ängste bedürfen einer sorgsamen Betreuung in Beratungsstellen oder in der Arztpraxis. Dies gilt insbesondere, wenn die Schwangerschaft als konfliktbeladen empfunden wird und die Frau sich darüber im Klaren werden möchte, ob sie Geburt und Aufziehen ihres Kindes schafft. Gleiches gilt für den Umgang mit postnatalen Depressionen, die oft nicht rechtzeitig diagnostiziert und behandelt werden. Wir brauchen mehr flächendeckende Angebote, eine gute Ausbildung der Beratenden, eine verbesserte Verzahnung von Kinder- und Jugendhilfe und Krankenkassen.
- Sollte eine Schwangerschaft abgebrochen werden, braucht es Ärzte und Ärztinnen, die diesen Eingriff fachkundig durchführen. Bislang ist die Anzahl von Abtreibungskliniken gering und die Anfahrtswege weit. Im Landkreis Holzminden, Schaumburg und Hildesheim gibt es zurzeit keine Möglichkeiten operativer Abbrüche. Die Schaffung von Klinikplätzen und zumutbaren Bedingungen ist Aufgabe und Verantwortung des Landes (§ 13 Abs.2 Schwangerschaftskonfliktgesetz).
- Nicht alle Frauen, die Beratung benötigen, sprechen ausreichend sicheres Deutsch. In einer so elementaren Entscheidung, ob und wie die Schwangerschaft fortgesetzt werden kann, bedarf es eines Abbaus von Sprachbarrieren. Wir benötigen (einfühlsame) Dolmetscherdienste, aber auch die Übersetzung in einfache Sprache.
- Manche Frauen sind nicht krankenversichert. Die Entscheidung für oder gegen ein Kind darf nicht vom Geld abhängen. Nicht krankenversicherte benötigen finanzielle Unterstützung.
- Im Vorfeld solcher Konflikte ist es wichtig, Verhütung als Krankenkassenleistung zu übernehmen. Es darf nicht sein, dass Kinder gezeugt werden, weil insbesondere Jugendliche mit Verhütung nicht vertraut waren und sie sich finanziell nicht leisten konnten.
Erledigt wenn GS-3 angenommen wird.