U-06 Verminderung der Verpackungsabfälle

Status:
Annahme

Zur Verminderung und Vermeidung von Kunststoff- und Verpackungsabfällen sollen vermehrt auch regulatorische Maßnahmen getroffen werden, wie die Beschränkung der Umverpackungen eines Produktes auf das Notwendigste oder die Erhebung von Abgaben zur Vermeidung von unnützem Verpackungsmaterial. Recycelbare und biologisch abbaubare Materialien sollen dabei eine Begünstigung erfahren. Maßnahmen zur Verhinderung von Mehrfachumverpackungen sollen insb. bei Lebensmitteln ergriffen werden.

Begründung:

Zwischen 2000 und 2017 hat sich das Abfallaufkommen von Leichtverpackungen und Kunststoffen verdreifacht. Ökologisch gesehen ist dies eine Katastrophe, da die meisten Kunststoffe auf Basis fossiler Ressourcen hergestellt wurden und zudem nicht biologisch abbaubar sind. Gerade im Bereich der Leichtverpackungen ist es einfach Vorkehrungen zu treffen, um diese reduzieren zu können.

Mehrfachumverpackungen sind in vielen Fällen weder zweckdienlich noch notwendig. Als Beispiel lassen sich hier Teebeutel anführen: so gibt es Hersteller, deren Teebeutel in einer Cellophan- oder anderen Kunststofffolie verpackt sind, dieser wiederum ist in einem Karton verpackt, der mit einer weiteren Cellophanhülle umschlossen ist. Ähnliches gilt auch für viele Süßwaren und Tiefkühlkost. 

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Version der Antragskommission:

Adressat:

SPD-Bundestagsfraktion

Beschluss: Verminderung der Verpackungsabfälle
Text des Beschlusses:

Zur Verminderung und Vermeidung von Kunststoff- und Verpackungsabfällen sollen vermehrt auch regulatorische Maßnahmen getroffen werden, wie die Beschränkung der Umverpackungen eines Produktes auf das Notwendigste oder die Erhebung von Abgaben zur Vermeidung von unnützem Verpackungsmaterial. Recycelbare und biologisch abbaubare Materialien sollen dabei eine Begünstigung erfahren. Maßnahmen zur Verhinderung von Mehrfachumverpackungen sollen insb. bei Lebensmitteln ergriffen werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: