Ge-22 Verbot von Wildtieren im Zirkus

Status:
Erledigt

Die Haltung von Wildtieren im Zirkus soll bundesweit verboten werden.

Begründung:

Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz Art. 20a verankert und erfordert einen verbindlichen Handlungsauftrag zur Umsetzung. Das Tierschutzgesetz in Deutschland verbietet die Verwendung von Tieren, wenn damit Schmerzen, Leiden oder Schaden für das Tier verbunden sind. Diese Kriterien sind bei den Wildtieren im Zirkus erfüllt durch z.B. teilweise artwidrige Dressuren (Schmerzen), ständiges Reisen und Unterbringung in mobilen Kleinstgehegen (Leiden) und artwidriges Halten dieser Tiere (Schaden). Die Begründung, – „ein Wildtierverbot in Zirkussen ist nicht mit der Berufs- und Dienstleistungsfreiheit vereinbar“ – ist längst durch EU-Recht ausgeräumt.

Gegen die Klage des Europäischen Zirkusverbandes hat bereits 2009 die EU-Kommission das Wildtierverbot in Zirkussen in Österreich als rechtmäßig bewertet. 19 europäische Länder haben bereits die Haltung von Wildtieren im Zirkus eingeschränkt oder verboten, z.B. haben die Niederlande im September 2015 ein entsprechendes Verbot ausgesprochen. Bereits 2010 hat die Bundesärztekammer in Deutschland ein Verbot von Wildtieren im Zirkus gefordert. 2003 und 2011 hat der Bundesrat die Bundesregierung in zwei Entschließungen beauftragt, die Haltung von Wildtieren im Zirkus zu verbieten. In mehr als 30 Städten und Kommunen in Deutschland sind gastierende Zirkusse mit Wildtieren mittlerweile unerwünscht.

Menschen auf der ganzen Welt erkennen, dass es nicht mehr akzeptabel ist,Tiere im Namen der Unterhaltung ihrer Freiheit zu berauben und zu missbrauchen!

Tiere in reisenden Betrieben wie Zirkussen werden von einer Stadt zur anderen gekarrt und wie ein Teil der Ausrüstung behandelt. Man nimmt ihnen die Kontrolle über alle Aspekte ihres Lebens. Jedes natürliche Verhalten ist ihnen verwehrt; sie können sich nicht sozialisieren. Viele Wildtiere werden apathisch, krank, depressiv.

Kindern werden gefährliche Werte vermittelt. Sie gewinnen den falschen Eindruck, es sei in Ordnung, Tiere mit Peitsche und Stock zu unterwerfen und zu demütigen. Dies kann lt. Kinderpsychologen verhängnisvolle Auswirkungen auf die soziale Entwicklung eines Kindes haben. Kinder sollten lernen, die Gefühle und Bedürfnisse aller Lebewesen zu respektieren – ein Zirkus mit Tieren ist dafür der falsche Ort.

Um dem Tierschutz und dem Tierschutzgesetz in Deutschland gerecht zu werden, ist ein sofortiges Verbot der Haltung von Wildtieren im Zirkus zu erlassen.

Die Entschließungen des Bundesrates der Bundesregierung von 2003 und 2011 müssen nun endlich umgesetzt werden!

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Erledigt durch Koalitionsvereinbarung Bund (S. 35)