U-11 Verbot von Reserveantibiotika in der Tiermast

Status:
Annahme

In Deutschland und in Europa wird die Verwendung von Reserve-Antibiotika in der Tiermast strikt verboten und unter hohe Strafen gestellt. Reserve-Antibiotika dürfen weder zur Vorbeugung noch zur Therapie bei der Tiermast eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die von der WHO benannten Antibiotika.

Diese Antibiotika dürfen ausnahmsweise lediglich in dringenden lebensbedrohlichen Fällen und bei anders nicht zu behandelnden menschlichen Erkrankungen eingesetzt werden.

Begründung:

Antibiotika haben seit ihrem Einsatz in der Medizin viele Menschenleben retten können. Ihr unbegrenzter und wenig zielführender Einsatz bei Mensch und Tier hat dazu geführt, dass Krankheitskeime zunehmend Resistenzen gegen jedes bisher verwendete Antibiotikum entwickelt haben, sodass immer mehr Menschen sterben oder unter schweren chronischen unheilbaren Krankheiten leiden.

Insbesondere der verbreitete vorbeugende Einsatz von Antibiotika im Futter von Masttieren hat dazu geführt, dass die heilende Wirkung vieler Antibiotika aufgrund von Resistenzen verlorengegangen ist. Daher ist es dringend geboten, ab sofort einige hochwirksame Antibiotika allein für die Humanmedizin zu reservieren. Infizierte Tiere, die mit den übrigen Antibiotika nicht mehr therapiert werden könne, müssen notfalls getötet werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

In Deutschland und in Europa wird die Verwendung von Reserve-Antibiotika in der Tiermast strikt verboten und unter hohe Strafen gestellt. Reserve-Antibiotika dürfen weder zur Vorbeugung noch zur Therapie bei der Tiermast eingesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die von der WHO benannten Antibiotika.

Diese Antibiotika dürfen ausnahmsweise lediglich in dringenden lebensbedrohlichen Fällen und bei anders nicht zu behandelnden menschlichen Erkrankungen eingesetzt werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: