GS-10 Verbesserung der Barrierefreiheit in Niedersachsen

Forderung:

Barrierefreiheit soll als eigenständiger Artikel in die Niedersächsische Landesverfassung aufgenommen werden.

Begründung:

– Barrierefreiheit ist Grundlage für echte Inklusion.

– Sie ermöglicht gleichberechtigte Teilhabe in allen Lebensbereichen – von Schule über Arbeit bis hin zur Freizeit.

– Es fehlt vielerorts an Bewusstsein, Beratung und Aufklärung.

– Eine verfassungsrechtliche Verankerung würde die Bedeutung unterstreichen und politische sowie gesellschaftliche Verantwortung stärken.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

Hinweis:

Das Grundrecht auf Gleichbehandlungen von Menschen mit Behinderungen ist bereits im Grundrechtskatalog der Niedersächsischen Verfassung in Art. 3 (3) Satz 3 verankert. Weitergehende Ausprägungen in konkreten Maßnahmen, so u.a. Barrierefreiheit, müssen Eingang in die konkrete politische Arbeit finden.