Am vorvergangenen Freitag, den 14. Juni, wurde vor dem Amtsgericht Tiergarten in Berlin das erste Urteil nach der Änderung des § 219a StGB „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“ gegen die Berliner Frauenärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer gefällt: Sie wurden wegen unzulässiger Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe in Höhe von 2.000 Euro verurteilt.
Im Fall der beiden Berliner Ärztinnen hat bereits das Angebot eines „medikamentösen, narkosefreien“ Schwangerschaftsabbruchs in „geschützter Atmosphäre“ auf der Internetseite der Gemeinschaftspraxis den Tatbestand des neuen § 219a StGB erfüllt. Die in weiten Teilen der Partei artikulierte Kritik am Paragraphen wird damit untermauert: Er muss endlich gestrichen werden, statt ihn nur zu ändern, wie es neuerlich unter anderem auch unsere Abgeordneten im Niedersächsischen Landtag mit großer Mehrheit gefordert und dort in Form einer Resolution beschlossen haben.
Die Auswirkungen der Klagen auf andere Ärzt*innen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sind fundamental. Abtreibungsgegner*innen wurde mit der Änderung des betroffenen Paragraphen in die Hände gespielt: Immer weniger Ärzt*innen führen Schwangerschaftsabbrüche durch, weil sie sich Anfeindungen und dem Risiko einer Verurteilung nicht aussetzen wollen. Das elementare Rechte von Frauen* auf reproduktive Selbstbestimmung wird dadurch grundlegend in Frage gestellt. Für uns zeigt das, dass die von der Koalition beschlossene Änderung nicht zur zugesagten Verbesserung der Situation von Frauen* in unserer Gesellschaft beigetragen hat, sondern in der Perspektive nun eher für eine weitere Verschlechterung sorgen wird. Der SPD-Bezirk Hannover fordert daher die SPD-Bundestagsfraktion dazu auf, sich nachdrücklich für die Abschaffung des § 219a StGB einzusetzen.