R-4 Unerwünschten Hilfssheriffs Grenzen aufzeigen – „Bürgerwehren“ strafrechtlich sanktionieren

Status:
Annahme

Die Bundestagsfraktion und die Bundesjustizministerin werden dazu aufgefordert, die Bildung von sog. „Bürgerwehren“ umfassend strafrechtlich zu sanktionieren. Die bisher in vergleichbaren Fällen einschlägigen Straftatbestände (§§ 127, 132 StGB) sind unserer Auffassung nach nicht ausreichend für eine wirksame Unterbindung von sog. „Bürgerwehren“. Eine neu zu schaffende Strafnorm soll insbesondere die uniformierte Durchführung von Patrouillengängen durch Privatpersonen untersagen.

Darüber hinaus lehnen wir den Vorschlag von Thomas de Maizière, geringer qualifizierte sogenannte Wachpolizist*innen nach einer nur zwölfwöchigen Ausbildung einzusetzen, entschieden ab. Politische Forderungen wie die nach Hilfspolizist*innen tragen nicht zu mehr Sicherheit bei. Im Gegenteil muss der Staat gewährleisten, dass polizeiliche Aufgaben von gut qualifizierten und hinreichend geschulten Polizist*innen wahrgenommen werden.

Empfehlung der Antragskommission:
Annahme in der Fassung der AK
Version der Antragskommission:

Die SPD wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Bildung von so genannter „Bürgerwehren“ umfassend strafrechtlich zu sanktionieren ist. Die bisher in vergleichbaren Fällen einschlägigen Straftatbestände (§§ 127, 132 StGB) sind unserer Auffassung nach nicht ausreichend für eine wirksame Unterbindung von sog. „Bürgerwehren“. Eine neu zu schaffende Strafnorm soll insbesondere die uniformierte Durchführung von Patrouillengängen durch Privatpersonen untersagen.

Darüber hinaus lehnen wir den Vorschlag von Thomas de Maizière, geringer qualifizierte sogenannte Wachpolizist*innen nach einer nur zwölfwöchigen Ausbildung einzusetzen, entschieden ab. Politische Forderungen wie die nach Hilfspolizist*innen tragen nicht zu mehr Sicherheit bei. Im Gegenteil muss der Staat gewährleisten, dass polizeiliche Aufgaben von gut qualifizierten und hinreichend geschulten Polizist*innen wahrgenommen werden.

Beschluss: Annahme in der Fassung der AK
Text des Beschlusses:

Die SPD wird dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, die Bildung von so genannter „Bürgerwehren“ umfassend strafrechtlich zu sanktionieren ist. Die bisher in vergleichbaren Fällen einschlägigen Straftatbestände (§§ 127, 132 StGB) sind unserer Auffassung nach nicht ausreichend für eine wirksame Unterbindung von sog. „Bürgerwehren“. Eine neu zu schaffende Strafnorm soll insbesondere die uniformierte Durchführung von Patrouillengängen durch Privatpersonen untersagen.

Darüber hinaus lehnen wir den Vorschlag von Thomas de Maizière, geringer qualifizierte sogenannte Wachpolizist*innen nach einer nur zwölfwöchigen Ausbildung einzusetzen, entschieden ab. Politische Forderungen wie die nach Hilfspolizist*innen tragen nicht zu mehr Sicherheit bei. Im Gegenteil muss der Staat gewährleisten, dass polizeiliche Aufgaben von gut qualifizierten und hinreichend geschulten Polizist*innen wahrgenommen werden.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: